Drucksache - 0201/XXI  

 
 
Betreff: Verhinderung von Unterfinanzierung in Kapitel 3911 und Kapitel 3912
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:HaushVerwKlimaNachh.HaushVerwKlimaNachh.
  Dr. Hoffmann, Christian
Drucksache-Art:Beschlussempfehlung - 1. LesungVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Ausschuss für Haushalt, Verwaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit Ausschussberatung
15.03.2022 
5. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Verwaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen     
Bezirksverordnetenversammlung Beschluss
16.03.2022 
5. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Beschluss Ausschuss
Beitritt SPD, Grüne
Beschluss

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich gegenüber Senat und Abgeordnetenhaus dafür einzusetzen, die Bezirke bei den Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten haushälterisch zu entlasten. Insbesondere die Unterbringung von Obdachlosen als Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten ist eine kommunale Pflichtaufgabe, deren Finanzierung sich am tatsächlichen Bedarf orientieren muss. Die Festsetzung einer Planmenge für die Kapitel 3911 Haushaltstitel 68162 und Kapitel 3912 Titel 67118 widerspricht der nicht steuerbaren sozialen Realität und führt in Neukölln für die Haushaltsjahre 2022/2023 zu einer zu erwartenden Unterfinanzierung in Höhe von voraussichtlich ca. 500.000 €hrlich, gemessen am Ist 2020. Grund ist der für Neukölln zu geringe Ansatz der Planmengen. Weil der Fehlbetrag nur zu 75 Prozent vom Land basiskorrigiert wird, muss der Bezirk Neukölln einen erheblichen Betrag querfinanzieren. Deshalb wird das Bezirksamt aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass die Refinanzierung der Unterbringung von Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten vollumfänglich gewährleistet wird.

 
 

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