Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Drucksache - 0201/XXI
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich gegenüber Senat und Abgeordnetenhaus dafür einzusetzen, die Bezirke bei den Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten haushälterisch zu entlasten. Insbesondere die Unterbringung von Obdachlosen als Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten ist eine kommunale Pflichtaufgabe, deren Finanzierung sich am tatsächlichen Bedarf orientieren muss. Die Festsetzung einer Planmenge für die Kapitel 3911 Haushaltstitel 68162 und Kapitel 3912 Titel 67118 widerspricht der nicht steuerbaren sozialen Realität und führt in Neukölln für die Haushaltsjahre 2022/2023 zu einer zu erwartenden Unterfinanzierung in Höhe von voraussichtlich ca. 500.000 € jährlich, gemessen am Ist 2020. Grund ist der für Neukölln zu geringe Ansatz der Planmengen. Weil der Fehlbetrag nur zu 75 Prozent vom Land basiskorrigiert wird, muss der Bezirk Neukölln einen erheblichen Betrag querfinanzieren. Deshalb wird das Bezirksamt aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass die Refinanzierung der Unterbringung von Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten vollumfänglich gewährleistet wird. |
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