Drucksache - 0183/XXI  

 
 
Betreff: Neukölln für sichere Schulwege
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD/GrüneVerkehr und Tiefbau
Verfasser:1.
2. Beitritt: CDU, FDP
Preuß, Marko
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
23.03.2022 
6. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Verkehr und Tiefbau Ausschussberatung
06.04.2022 
6. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Tiefbau ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beschluss
04.05.2022 
7. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Überweisung_VuT
Beitritte CDU, FDP
Ausschuss Beschluss
Beschluss

Der Ausschuss für Verkehr und Tiefbau empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, eine Schulwegsicherheitsstudie erstellen zu lassen, analog der Studie aus dem Nachbarbezirk Friedrichshain-Kreuzberg. Das Bezirksamt wird weiter gebeten, der BVV mindestens einmal jährlich über den Stand der Umsetzung von Maßnahmen zur Schulwegsicherung zu berichten.

 

Begründung: Alle Schülerinnen und Schüler sollen von Beginn an die Möglichkeit haben, sicher zu Fuß oder mit dem Fahrrad zur Schule zu gelangen. Mit einem Neuköllner Schulwegenetz soll perspektivisch die Grundlage für systematische und zielführende Maßnahmen für mehr Schulwegsicherheit im Bezirk gelegt werden. Eine solche Studie könnte zukünftig verlässlich darüber Auskunft geben, welche Wegstrecken besonders häufig von Grundschülerinnen und Grundschülern - ob mit dem Fahrrad oder zu Fuß gehend - zur Schule genutzt werden und an welchen Stellen besonders viele Kinder die Straße überqueren müssen. Hieraus ergeben sich Möglichkeiten bereits durchgeführte Maßnahmen zur Schulwegsicherheit wie z.B. an der Herman-Nohl-Schule oder der Eduard-Mörike-Schule auch auf andere Schulstandorte zu übertragen, Tempo 30-Zonen, sichere Überquerungsmöglichkeiten, sichere Kreuzungsgestaltungen oder auch temporäre Sperrungen (sog. Schulstraßen) örtlich sinnvoll einzurichten und gut zu begründen, nötigenfalls auch gegenüber der zuständigen Senatsverwaltung oder gegenüber geltendem Recht wie der StVO.

 
 

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