Drucksache - 0108/XXI  

 
 
Betreff: Berufung von beratenden Mitgliedern in den Jugendhilfeausschuss
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Vorsteher/inVorsteher/in
  Oeverdieck, Lars
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beschluss
26.01.2022 
3. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfassung
Beschluss

Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin beruft gemäß § 35 Abs

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Für die Erstellung der Vorschlagsliste wurden vom Bezirksamt Neukölln von Berlin – Geschäftsbereich Jugend und Gesundheit - alle vorschlagsberechtigten Institutionen um Vorschläge für Kandidaten gebeten.

 

A. Die Benennung erfolgt gem. § 35 Abs. 8 AG KJHG durch das für den Geschäftsbereich Jugend zuständige Mitglied des Bezirksamtes.

- Eine in der Mädchenarbeit erfahrene Frau nach § 35 Abs. 7 Nr. 3 AG KJHG

 

Sevil Yildirim

(MaDonna Mädchencafe Schilleria)

 

Vivian Bahro

(Stadtteilladen ReachIna)

B. Die Benennung erfolgt gem. § 35 Abs. 8 AG KJHG durch das für den Geschäftsbereich Jugend zuständige Mitglied des Bezirksamtes.

-          Eine in der Arbeit mit behinderten Kindern und Jugendlichen erfahrene Person nach § 35 Abs. 7 Nr. 4 AG KJHG

 

Musa Almunaizel

(Lebenshilfe gGmbH)

 

 

  1. Die Benennung erfolgt gem. § 35 Abs. 8 AG KJHG durch das für den Geschäftsbereich Jugend zuständige Mitglied des Bezirksamtes.

- Ein Vertreter des Bezirkselternausschuss Kita nach § 35 Abs. 7 Nr. 5 AG KJHG

 

N.N.

 

N.N.

D. Die Benennung erfolgt gem. § 35 Abs. 8 AG KJHG durch das für den Geschäftsbereich Jugend zuständige Mitglied des Bezirksamtes.

- Ein Vertreter des Bezirksschulbeirates nach § 35 Abs. 7 Nr. 6 AG KJHG

 

N.N.

 

Stefan Schalk

E. Die Benennung erfolgt gem. § 35 Abs. 8 AG KJHG durch die Religionsgemeinschaft.

- Ein Vertreter der Katholischen Kirche nach § 35 Abs. 7 Nr. 7 AG KJHG

 

Margarethe Müller

 

Elke Ihrlich

F. Die Benennung erfolgt gem. § 35 Abs. 8 AG KJHG durch die Religionsgemeinschaft.

- Ein Vertreter der Evangelischen Kirche nach § 35 Abs. 7 Nr. 7 AG KJHG

 

Heike Hirth

 

Susanne Berstroff

G. Die Benennung erfolgt gem. § 35 Abs. 8 AG KJHG durch die Religionsgemeinschaft.

- Ein Vertreter der Jüdischen Gemeinde nach § 35 Abs. 7 Nr. 7 AG KJHG

 

 

N.N.

 

N.N.

H. Die Benennung erfolgt gem. § 35 Abs. 7 Nr. 7 AG KJHG durch die freigeistigen Verbände.

 

 

Susanne Liebrenz

(HVD Berlin-Brandenburg)

 

Fabian Rahmer

(HVD Berlin-Brandenburg)

I. Die Benennung erfolgt gem. § 35 Abs. 7 Nr. 8 AG KJHG durch den Ausschuss für Partizipation und Integration

- eine Vertreterin oder ein Vertreter des Ausschusses für Partizipation und Integration der Bezirksverordnetenversammlung

 

N.N.

 

N.N.

J. Das für den Geschäftsbereich Jugend zuständige Mitglied des Bezirksamtes (§ 35 Abs. 7 Nr. 1 AG KJHG) und der Leiter oder die Leiterin der Verwaltung des Jugendamtes (§ 35 Abs. 7 Nr. 2 AG KJHG) gehören dem Jugendhilfeausschuss kraft Gesetz als beratende Mitglieder an.

K. Gemäß § 35 Abs. 7 Nr. 8 AG KJHG gehören dem Jugendhilfeausschuss bis zu drei weitere Personen aus der Jugendhilfe sachverwandten Bereichen an. Die Benennung erfolgt gem. § 35 Abs. 9 AG KJHG durch den Jugendhilfeausschuss selbst.

 

N.N.

 

N.N.

 

Berlin-Neukölln, 17.01.2022

 

 

___________________ _____________________

Martin Hikel Mirjam Blumenthal

Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin

 
 

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