Drucksache - 0071/XXI  

 
 
Betreff: Berliner Vergabemindestlohn in der Schulreinigung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LINKEHaushVerwKlimaNachh.
Verfasser:Dehne, PhilippDr. Hoffmann, Christian
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung - 2. Lesung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
26.01.2022 
3. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur Ausschussberatung
08.02.2022 
3. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Schule und Kultur ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Haushalt, Verwaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit Beschluss
28.02.2022 
4. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Verwaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit vertagt   
15.03.2022 
5. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Verwaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Beschluss
23.03.2022 
6. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin in der BVV abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Überweisung_HVKN ff, BSK
Ausschuss Beschluss BSK
Ausschuss HVKN vertagt 1
Ausschuss Beschluss HVKN
Beschluss

Der federführende Ausschuss für Haushalt, Verwaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:

 

Der mitberatende Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur empfiehlt dem federführenden Ausschuss für Haushalt, Verwaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, mit der nächsten Verlängerung der Schulreinigungsverträge die Anpassung an den Berliner Vergabemindestlohn vorzunehmen, soweit die Schulreinigung nicht zuvor auf Eigenreinigung umgestellt werden kann.

 

Begründung: Das Bezirksamt Neulln beauftragt derzeit elf Reinigungsfirmen mit ca. 125 Reinigungskräften mit der Schulreinigung. Nur bei einer Firma konnte nach Neuausschreibung der Berliner Vergabemindestlohn vertraglich vereinbart werden. Für die übrigen zehn Verträge findet der Tarifvertrag zur Regelung der Mindestlöhne für gewerbliche Arbeitnehmer:innen in der Gebäudereinigung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (TV Mindestlohn) Anwendung. Dieser liegt für die Innen- und Unterhaltsreinigung bei 11,11 Euro in 2021 und damit weit unter dem Berliner Vergabemindestlohn von derzeit 12,50 Euro. Die laufenden Reinigungsverträge enden am 31.7.2022 und verlängern sich um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht fristgerecht gekündigt werden. Eine Neuausschreibung der Verträge wird erst in 2023 zwingend. Die Reinigungskräfte sollen bis dahin nicht auf den Berliner Mindestlohn verzichten müssen. Wie im Nachbarbezirk Tempelhof-Schöneberg ersichtlich hat das Bezirksamt Neukölln die Möglichkeit, die Verträge im Rahmen der jährlichen Verlängerung anzupassen. Anders als in der Beantwortung der Großen Anfrage „Lohndumping beenden Berliner Vergabemindestlohn in der Schulreinigung!“ vom 24.11.2021 (Drs. Nr. 0035/XXI) behauptet, erfolgte die Anpassung in Tempelhof-Schöneberg nicht im Rahmen einer Neuausschreibung, sondern im Rahmen einer Verlängerung der laufenden Verträge. Außerdem ist es auch bei tariflichen Lohnerhöhungen eine übliche Praxis, eine Anpassung der Vergütung in bestehenden Verträgen per Nachtrag vorzunehmen.

 
 

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