Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Drucksache - 0066/XXI
Frage 1: Was gedenkt der Bezirk kurzfristig zu unternehmen, um die akute Gefährdung der Grundschüler des Campus Rütli, also Kinder im Alter von 6 bis 12 Jahren, im Straßenverkehr zu verhindern, die aufgrund des weiterhin verzögerten Umzugs der Grundstufe von der Weserstraße auf den großen Campus in der Rütlistraße noch über Jahre gezwungen sind mehrmals am Tag, zumeist ohne Betreuung, zwischen Grundstufe (Weserstraße 12) und Hort (Nansenstraße 10) die Weserstraße bzw. mit Betreuung zwischen Grundstufe und Gelände des großen Campus (Rütlistraße) die Pannierstraße zu überqueren?
Frage 2: Warum erfolgt vor dem Hintergrund der ersten Frage keine Unterbindung des KFZ-Durchfahrtsverkehrs in dem bereits seit Jahren als Fahrradstraße ausgezeichneten Abschnitts der Weserstraße (entgegen der Verkehrsordnung wird der Durchfahrtsweg durch die Weserstraße für KFZ selbst über Google-Maps-Navigation explizit ausgewiesen), erfolgen keine hinreichenden und damit baulichen Maßnahmen zur Reduzierung der Geschwindigkeit von Fahrzeugen und zur konsequenten Unterbindung des Falschparkens vor der Grundstufe sowie im Bereich der Straßenquerung zwischen Grundstufe und Hort, erfolgt an der Ampel Weserstraße Ecke Pannierstraße keine Verlängerung der Grünphase für FußgängerInnen bei der Überquerung der Pannierstraße, die nur ca. 10 Sekunden beträgt und in der eine Gundschulklasse gemeinsam die Pannierstraße überqueren können muss, erfolgt keine Ausweisung von maximal Tempo 30 tagsüber auf der Pannierstraße, obwohl auf allen angrenzenden Straßen tagsüber Tempo 30 gilt und warum gibt es keine deutlichen Hinweise auf die Grundschule für KFZ, wie Warnhinweise für Abbieger, Schilder an der Einfahrt in den betreffenden Weserstraßenabschnitt und großflächige Markierungen der Fahrbahn? |
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