Drucksache - 0023/XXI  

 
 
Betreff: Berlin feuerwerksarm: Menschenschutz, Klimaschutz, Umweltschutz
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GrüneGrüne
Verfasser:Dr. Hoffmann, ChristianDr. Hoffmann, Christian
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
24.11.2021 
2. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Beschluss

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, initiativ auf die anderen Berliner Bezirksverwaltungen zuzugehen und diese zur Beteiligung an einem dauerhaften privaten Feuerwerksverbot zu gewinnen. Weiterhin soll beim Senat dafür geworben werden eine entsprechende Gesetzesinitiative in den Bundesrat einzubringen.

 

Begründung: Regelmäßig werden zu den Jahreswechseln Menschen durch die Verwendung von legalen und illegalen Sprengstofferzeugnissen, sog. Feuerwerk, verletzt oder sogar getötet. In Deutschland erleiden z.B. jährlich 8.000 Menschen zu Silvester Verletzungen des Innenohrs durch Feuerwerkskörper. Rund ein Drittel dieser Menschen behält bleibende Schäden (Dtsch. Ärztebl. 2012). Nach Angaben des Umweltbundesamtes (2017) werden jedes Jahr rund 5.000 Tonnen Feinstaub (PM10) zum Jahreswechsel in 24 Stunden freigesetzt. Diese Menge entspricht in etwa 17 Prozent der jährlich im Straßenverkehr abgegebenen Feinstaubmenge. Das Einatmen von Feinstaub gefährdet die menschliche Gesundheit. Die Wirkungen reichen von vorübergehenden Beeinträchtigungen der Atemwege über einen erhöhten Medikamentenbedarf bei Asthmatiker*innen bis zu Atemwegserkrankungen und Herz-Kreislauf-Problemen. Die negativen Auswirkungen auf Wild- und Haustiere sind hinlänglich bekannt. Nach der harmonisierten EU-Gesetzgebung zu Feuerwerk dürfen sog. Feuerwerksbatterien inzwischen bis zu 500g Sprengstoff enthalten. Solche Sprengstoffangebote werden nicht nur zum alljährlichen Vergnügen zum Jahreswechsel genutzt. Sie dienen inzwischen vermehr dazu Einsatzkräfte von Feuerwehr, Rettungsdiensten und Polizei anzugreifen oder mit dem legal erworbenen Material illegale Sprengsätze herzustellen. Inzwischen Unterstützen auch die GdP sowie die DPolG die Forderung nach einem Böllerverbot ( Polizeigewerkschaften fordern Böllerverbot an Silvester | Presseportal). Das Verkaufsverbot von Feuerwerk zum Jahreswechsel 2020/21 hat deutlich vor Augen geführt, mit wie wenig Aufwand die Böllerei stark reduziert wurde. Die auf den Straßen verbliebenen Silvester-Müllmengen wurden mit 130m³ gegenüber dem Vorjahr (400m³) deutlich reduziert. Es wurden nur etwa halb so viel Feuerwehreinsätze im Vergleich zum letzten Silvester registriert und die Zahl der Verletzten war geringer. In jenen Städten, die neben dem Verkaufsverbot auch allgemeine Feuerwerksverbote verhängten, waren die Wirkungen noch besser. Der maximale stündliche Höchstwert für Feinstaub in der Luft ging in den Großstädten München (92 %) und Hamburg (83%) zurück. In Berlin hrte nur ein Verkaufsverbot zu einer Reduzierung der Feinstaubkonzentration um 66 %.

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

BVV-Büro Neukölln

Zimmer: A 201

Verkehrsanbindungen

Postanschrift

Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin

Sprechzeiten

Montag bis Donnerstag
nach Vereinbarung

an Sitzungstagen des Ältestenrats
geschlossen

an Tagen der BVV-Sitzungen
geschlossen