Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Drucksache - 0018/XXI
Ich frage das Bezirksamt:
Frage 1 Warum wird seitens des Bezirksamtes eine Schließung des Nachbarschaftshauses angekündigt, wenn der zugrundeliegende Bedarf weiterhin besteht? In der 6. Bezirksamtssitzung vom 12.02.2019 wurde mit Bezirksamtsbeschluss 275/18 u.a. der Aktionsplan für das zum Ende 2020 auslaufende QM-Gebiet Schillerpromenade beschlossen. Weiter steht im Beschluss, dass hierfür im Rahmen der bezirklichen Haushaltsplanaufstellung 2020/2021 die erforderlichen finanziellen Ressourcen bereitgestellt werden sofern keine wesentlichen Gründe entgegenstehen. Unter Punkt 1.2 dieses Aktionsplans ist das Nachbarschaftshaus Vielfalt in der Karlsgartenstraße 6 genannt. Als Unterstützungsbedarf durch Bezirksamt ist die Dauerhafte Sicherung und Nutzungsmöglichkeit der Räumlichkeiten Karlsgartenstraße aufgeführt und als Finanzierungsbedarf langfristig (Bezirkshaushalt, ggf. Landesprogramme) die kostenfreie Nutzung der Räume des Nachbarschaftshauses Karlsgartenstraße 6 (siehe Aktionsplan im Anhang). Eines der Ziele von Quartiersmanagement ist der Aufbau von verlässlichen Strukturen im Stadtteil. Im Zuge der Verstetigung des QM-Gebiets wird, im Rahmen des durch das Bezirksamt beschlossenen Aktionsplans, dieses Nachbarschaftshaus ausdrücklich als notwendiger Ankerpunkt formuliert. Und nun, nur 1 Jahr nach der Verstetigung des QM-Gebiets, soll diese Struktur wieder abgebaut werden?
Frage 2 Welche Schritte werden seitens des Bezirksamtes unternommen, um die im beschlossenen Aktionsplan festgehaltenen Punkte zu erfüllen: Unterstützungsbedarf durch Bezirksamt: Dauerhafte Sicherung und Nutzungsmöglichkeit der Räumlichkeiten Karlsgartenstraße Finanzierungsbedarf langfristig (Bezirkshaushalt, ggf. Landesprogramme): kostenfreie Nutzung der Räume des Nachbarschaftshauses Karlsgartenstraße 6. |
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