Drucksache - 2305/XX  

 
 
Betreff: Neukölln macht Schule– keine weitere Erhöhung der Klassenfrequenzen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDBildung, Schule und Kultur
Verfasser:1. Klein, Cordula
2. Beitritt: Grüne, LINKE
Schulze, Karsten
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
19.05.2021 
59. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin (offen)     
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
26.05.2021 
Fortsetzung der 59. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur Ausschussberatung
02.06.2021 
52. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Schule und Kultur ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beschluss
14.06.2021 
61. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
23.06.2021 
62. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Beitritt Grüne, LINKE
Überweisung BSK
Ausschuss Beschluss
Beschlussempfehlung vertagt 1
Beschluss

Der Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei der zuständigen Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie dafür einzusetzen, dass die angekündigte Steigerung der Klassenfrequenzen in den ISSen und Gemeinschaftsschulen von 24 auf 26 Schüler*innen noch zum jetzt anstehenden Schuljahreswechsel zurückgenommen wird und dass die Sekundarschulverordnung dem Neuköllner Modell folgt. Die Klassenfrequenzen sollen an allen ISS und Gemeinschaftsschulen auf 24 begrenzt werden und je Klasse maximal 4 Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf lernen. Besondere Berücksichtigung müssen sowohl der Sozialraum als auch die pädagogischen Konzepte der Schule haben. Des Weiteren wird das Bezirksamt gebeten, sich bei der zuständigen Senatsbildungsverwaltung dafür einzusetzen, dringend eine Reduzierung der verpflichtend freizuhaltenden Schulplätze für die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf bei der Einrichtung neuer 7. Jahrgänge an den ISS und Gemeinschaftsschulen vorzunehmen und stattdessen eine gleichmäßige Verteilung dieser Schülerinnen und Schüler auf alle Schulen und Schulformen anzustreben. Dies bedeutet anzuerkennen, dass das Gymnasium endlich einen nennenswerten Beitrag zu Inklusion leisten muss und auch dort Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf beschult werden.

 

Begründung: Eine inklusive Beschulung, die allen Schülerinnen und Schülern einigermaßen gerecht wird, ist bei einer Frequenz von vier Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf pro Regelklasse unter den derzeitigen (personellen u. räumlichen) Bedingungen an vielen Schulen schon jetzt kaum noch zu leisten. Aus verschiedenen Gründen stehen Förderbedarfe nicht immer zum Schuljahresbeginn fest, so dass einige Klassen durchaus auch weit mehr als vier SuS mit sonderpädagogischem Förderbedarf aufnehmen. Wenn nun auch noch durch pandemiebedingte freiwillige Schuljahrwiederholungen die Schülerfrequenzen pro Klasse sich erhöhen, steigen die Belastungen an den ISS und Gemeinschaftsschulen derart, dass weitere Kolleginnen und Kollegen dauerhaft aus dem Schuldienst auszusteigen oder durch die hohe Belastung im Alltag dauerhaft krank werden. Dem gegenüber steht das Gymnasium, in deren Klassen keine oder nur sehr wenige SuS mit sonderpädagogischem Förderbedarf beschult werden. Da weder Bezirke noch die Senatsverwaltung direkten Einfluss auf das Einschulungsverhalten der Eltern ausüben können, wenn die Entscheidungsfreiheit der Eltern gewährleistet werden soll, ist es erforderlich, über entsprechende Rahmenbedingungen die Möglichkeit für inklusive Beschulung zu schaffen, ohne dabei jedoch einzelne Schulen und Schularten zu stark zu belasten. Eine Änderung der Sonderpädagogikverordnung (SopädVO) könnte zu einer besseren Verteilung auf verschiedene Schulen führen.

 
 

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