Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Drucksache - 2067/XX
Der Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:
Der Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur empfiehlt dem federführenden Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, sich im Rat der Bürgermeister*innen und bei den zuständigen Senatsstellen dafür einzusetzen, dass das Produkt für Inklusionsmittel für Schulen in Zukunft über einen Haushaltstitel abgerufen werden kann, der am Ende des Jahres durch die Senatsverwaltung ausgeglichen wird. Denkbar wäre ggf. die Form eines Verfügungsfonds.
Begründung: Gerade in Neukölln gibt es sehr viele Inklusionskinder sowie spezielle Lerngruppen für Kinder mit unterschiedlichem Förder- und Inklusionsbedarf. Da es zum Teil bis zu einem Jahr dauern kann, bis der konkrete Förderbedarf eines Kindes offiziell festgestellt ist und dann die Fördergelder beantragt werden können, müssen die Schule in dieser Zeit in Vorkasse gehen, um z.B. unterstützende Technik zu erwerben. Bei Schulen die einen höheren Anteil von Inklusionskindern oder -jugendlichen betreuen ist dies nicht möglich. |
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