Drucksache - 2067/XX  

 
 
Betreff: Bereitstellung von Sachmitteln für Inklusionskinder
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GrüneHaushWiVerwGleich
Verfasser:1. Dr. Hoffmann, Christian
2. Beitritt: SPD
Morsbach, Michael
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
25.11.2020 
52. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur Ausschussberatung
08.12.2020 
46. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Schule und Kultur ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung Ausschussberatung
12.01.2021 
46. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beschluss
20.01.2021 
53. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
27.01.2021 
54. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Beitritt: SPD
Überweisung BSK, HWVG ff
Ausschuss Beschluss BSK
Ausschuss Beschluss HWVG
Beschlussempfehlung vertagt 1
Beschluss

Der Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Der Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur empfiehlt dem federführenden Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, sich im Rat der Bürgermeister*innen und bei den zuständigen Senatsstellen dafür einzusetzen, dass das Produkt für Inklusionsmittel für Schulen in Zukunft über einen Haushaltstitel abgerufen werden kann, der am Ende des Jahres durch die Senatsverwaltung ausgeglichen wird. Denkbar wäre ggf. die Form eines Verfügungsfonds.

 

Begründung: Gerade in Neukölln gibt es sehr viele Inklusionskinder sowie spezielle Lerngruppen für Kinder mit unterschiedlichem Förder- und Inklusionsbedarf. Da es zum Teil bis zu einem Jahr dauern kann, bis der konkrete Förderbedarf eines Kindes offiziell festgestellt ist und dann die Fördergelder beantragt werden können, müssen die Schule in dieser Zeit in Vorkasse gehen, um z.B. unterstützende Technik zu erwerben. Bei Schulen die einen höheren Anteil von Inklusionskindern oder -jugendlichen betreuen ist dies nicht möglich.

 
 

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