Drucksache - 2032/XX  

 
 
Betreff: Immobiliendeal Heimstaden stoppen, Vorkaufsrecht an gemeinwohlorientierte Wohnungsunternehmen nutzen, Mietende schützen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LINKESPD/Grüne/LINKE
Verfasser:1.
2. Beitritt: SPD, Grüne
Fraktionsvorsitzende,
Drucksache-Art:EntschließungEntschließung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beschluss
03.11.2020 
51. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Entschließung
Beitritt SPD
Beschluss

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln unterstützt die Forderung der betroffenen Hausgemeinschaften, dem Verkauf von 138 Häusern an Heimstaden durch Vorkauf r landeseigene Wohnungsunternehmen, Genossenschaften etc. zuvorzukommen oder Abwendungsvereinbarungen abzuschließen. Dazu gehört auch die Unterstützung der ca. 50 Prozent davon nicht in Milieuschutzgebieten befindlichen Häuser bzw. Hausgemeinschaften durch vertragliche Regelungen.

 

In Neukölln sind 28 Immobilien in Milieuschutzgebieten betroffen, von denen bereits ein Haus in der Friedelstraße erworben werden konnte. Die Notwendigkeit von Bemühungen zum Erwerb ergibt sich aus der bisherigen Weigerung von Heimstaden, Abwendungsvereinbarungen bei Verzicht auf die Umwandlung in Eigentumswohnungen zu unterzeichnen.

 

Wir fordern das Bezirksamt Neukölln und den Senat ausdrücklich auf, personelle und finanzielle Mittel für den Vorkauf bereitzustellen und möglichst den Erwerb aller betroffenen Häuser für einen gemeinwohlorientierten Dritten zu ermöglichen. Dazu soll zusätzlich der Nachtragshaushalt genutzt werden.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln unterstützt seit Jahren die Ausübung des Vorkaufrechtes und begrüßt die inzwischen regelmäßige Anwendung dieses Instruments in Zusammenarbeit mit dem Senat. Umso wichtiger ist es, dass der Senat bei diesem großen Kauffall die Bezirke und vor allem die Mieterschaft nicht allein lässt.

 
 

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