Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Drucksache - 1965/XX
Der Ausschuss für Geschäftsordnung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
§21 wird wie folgt neu gefasst:
1. Die Vorsteherin/der Vorsteher unterbreitet der Bezirksverordnetenversammlung Vorlagen
a) Über die Einführung neuer Mitglieder der BVV, b) Zur Wahl von Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses (§ 35 AG KJHG), c) Zur Wahl von Bürgerdeputierten und stellvertretenden Bürgerdeputierten (§ 21 BezVG).
2. Sie / Er unterrichtet die Bezirksverordnetenversammlung
a) Über die Feststellung der vorzeitigen Beendigung des Amtes von Bürgerdeputierten bzw. stv. Bürgerdeputierten ( § 25 BezVG), b) Über Zeitpunkt und Dauer der Ferien, c) Über Vorgänge, die der BVV bzw. der/dem Vorsteher/in zur Erledigung überwiesen werden.
Mit Erscheinen der Tagesordnung gelten diese als zur Kenntnis genommen. |
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