Drucksache - 1763/XX  

 
 
Betreff: Kein Kind bleibt zurück!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDBA/BiKuSport
Verfasser:Klein, CordulaKorte, Karin
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
07.05.2020 
46. öffentliche - außerordentlichen - Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Jugendhilfeausschuss Ausschussberatung
14.05.2020 
43. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur Ausschussberatung
03.06.2020 
41. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Schule und Kultur ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beschluss
24.06.2020 
48. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
27.08.2020 
49. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
23.09.2020 
50. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Kenntnisnahme
22.06.2022 
9. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Überweisung BSKff, Jug
Ausschuss Beschluss JHA
Ausschuss Beschluss BSK
Beschlussempfehlung vertagt 1
Beschlussempfehlung vertagt 2
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme - SB
Schlussbericht

Der Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Der mitberatende Ausschuss für Jugendhilfe empfiehlt dem federführenden Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten sich dafür einzusetzen, dass die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie zusammen mit den Bezirken und den Schulen dafür Sorge trägt, die insbesondere durch die Corona-Ereignisse derzeit nicht erreichten Schülerinnen und Schüler - und dies geht über die Schuldistanz in „normalen“ Zeiten hinaus - wieder in den Schulalltag einzubinden.

 

Hierzu sind:

 

  • einerseits im Rahmen der Eigenverantwortlichkeit der Schulen abgestimmte Verfahren durch die Schulen zu erarbeiten und langfristig in eine zu entwickelnde Strategie einzubeziehen und
  • andererseits die insbesondere technischen Voraussetzungen durch die Senatsverwaltung bereitzustellen und langfristig abzusichern.

 

Die Bezirke sollen die Maßnahmen durch eine abgestimmte Arbeit z.B. der Schulsozialstationen und der Jugendämter unterstützen.

 

-Schlussbericht-

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat das Bezirksamt gebeten, sich dafür einzusetzen, dass die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie zusammen mit den Bezirken und den Schulen dafür Sorge trägt, die insbesondere durch die Corona-Ereignisse derzeit nicht erreichten Schülerinnen und Schüler wieder in den Schulalltag einzubinden. Hierzu sollten einerseits im Rahmen der Eigenverantwortlichkeit der Schulen abgestimmte Verfahren durch die Schulen erarbeitet und langfristig in eine zu entwickelnde Strategie einbezogen und andererseits die insbesondere technischen Voraussetzungen durch die Senatsverwaltung bereitgestellt und langfristig abgesichert werden. Die Bezirke sollten die Maßnahmen durch eine abgestimmte Arbeit z.B. der Schulsozialstationen und der Jugendämter unterstützen. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie inklusive der regionalen Außenstelle und das Bezirksamt arbeiten seit Beginn der Pandemie eng miteinander zusammen, um die Auswirkungen der Corona-Pandemie an den Schulen und die damit verbundenen Lernrückstände möglichst zu begrenzen. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie setzte und setzt dabei den Rahmen für die abhängig von der pandemischen Lage getroffenen bzw. zu treffenden Maßnahmen. Das Bezirksamt unterstützte und unterstützt die Senatsverwaltung und die Schulen bei deren Umsetzung. Zu diesem Rahmen gehören etwa die von den Schulen umzusetzenden Musterhygienepläne Corona, der einen Orientierungsrahmen für die Bewertung der Infektionslage an den Schulen und für je nach Infektionsgeschehen einzuleitende Maßnahmen darstellt sowie die bis Mai 2022 geltende Maskenpflicht und das Testregime an den Schulen. Innerhalb dieses Rahmens entscheiden die Schulen eigenverantwortlich und entsprechend ihrer jeweiligen Möglichkeiten über die Umsetzung der Betreuung der Schüler*innen und über die technische Durchführung des Distanz- bzw. Hybridunterrichts (schulisch angeleitetes Lernen zu Hause, salzH). Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie hat bis Anfang 2021 berlinweit mehr als 50.000 Tablets für Schüler*innen angeschafft, die in einem Leihsystem an diese ausgegeben werden. Allein in Neukölln wurden in mehreren durch den Bezirkselternausschuss (BEA) initiierten Spendenaktionen noch mehrere Hundert weitere Geräte gesammelt, wofür sich das Bezirksamt ausdrücklich bedankt. Sowohl im Schuljahr 2020/21 als auch im Schuljahr 2021/22 gab es an den Berliner Schulen zeitweise eine Notbetreuung für Schüler*innen, deren Eltern bestimmte Voraussetzungen erfüllten. Dennoch konnten in diesen Fällen Schulen individuell entscheiden, auch darüber hinaus Schüler*innen den Schulbesuch zu ermöglichen, um eine Teilnahme am Unterricht sicherzustellen. Um Lernrückständen zu begegnen, gibt es seit den Sommerferien 2020 in allen Ferien berlinweit das Angebot der Ferienschulen, an dem allein in Neukölln seitdem mehr als 4.000 Schüler*innen teilgenommen haben. Dazu kommt das bereits im April 2020 aufgelegte Programm „LernBrücken“. Es richtete sich bereits während der ersten Phase der Pandemie an Kinder und Jugendliche, deren häusliches Umfeld während der angeordneten Schulschließungen und der Kontaktsperre wenig zum eigenverantwortlichen Lernen beitragen konnte. Durch die personelle Unterstützung sowie die besondere Expertise der Jugendhilfe bietet das Programm eine bestmögliche Begleitung und individuelle Förderung. Freie Träger der Jugendhilfe suchen dabei den direkten Kontakt zu diesen Schüler*innen und Schülern, damit diese auch weiterhin am Unterricht teilnahmen. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat zum 5. Mai 2021 das Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ aufgelegt, das in den Ländern umgesetzt wird. Berlin stehen knapp 64 Millionen Euro zur Verfügung, um das landeseigene Programm “Stark trotz Corona” umzusetzen, um Lernrückstände in Kernfächern und in Kernkompetenzen aufzuholen und die psychosoziale Persönlichkeitsentwicklung besonders zu fördern. Neuköllner Schulen erhalten rund 2,2 Mio. Euro. In Neukölln war und ist die Zusammenarbeit aller beteiligten Akteure im Bezirksamt, in der regionalen Schulaufsicht und in den Schulen besonders eng. Ausdruck hierfür ist der zum Beginn des Schuljahres 2020/21 ins Leben gerufene Schulbeirat Corona, der seitdem monatlich tagt und einen schnellen und direkten Austausch zwischen allen Beteiligten ermöglicht. Durch die Beteiligung des Bezirksbürgermeisters sowie der für Jugend und Gesundheit sowie Bildung zuständigen Bezirksstadträt*innen ist zudem eine direkte Anbindung und eine entsprechende Rückkopplung an die Senatsebene sichergestellt. Seit Ende 2021 ist das Bezirksamt mit der Bezirksstadträtin für Bildung, Kultur und Sport zudem im Hygienebeirat bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie vertreten. Die vergangenen zwei Jahre waren r die Neuköllner Schüler*innen eine große Herausforderung. Das Bezirksamt hat sie und die Neuköllner Schulen gemeinsam mit der regionalen Schulaufsicht bei der Bewältigung der Pandemie und ihrer Auswirkungen unterstützt und wird dies selbstverständlich auch weiterhin tun. Das Bezirksamt sieht die Drucksache damit als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, 14. Juni 2022

 

 

Martin Hikel Karin Korte

Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin

 
 

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