Drucksache - 1698/XX  

 
 
Betreff: Laubbeseitigung in Grünanlagen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GrüneGrünflächen
Verfasser:Dr. Hoffmann, ChristianScharmberg, Peter
Drucksache-Art:AntragMitteilung - 2. Lesung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
26.02.2020 
44. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Grünflächenausschuss Ausschussberatung
26.05.2020 
11. öffentliche Sitzung des Grünflächenausschusses im Ausschuss zurückgezogen   
Bezirksverordnetenversammlung Kenntnisnahme
24.06.2020 
48. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
27.08.2020 
49. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
23.09.2020 
50. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Überweisung Grünfl.
Ausschuss Beschluss
Mitteilung vertagt 1
Mitteilung vertagt 2
Beschluss

Der Antrag wird von der antragsstellenden Fraktion zurückgezogen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass dort, wo es möglich ist, auf die Laubentfernung verzichtet wird. Zudem soll die Laubbeseitigung statt maschinell nach Möglichkeit mit Handrechen durchgeführt werden. Ist dies nicht möglich, sollen zukünftig mit Strom betriebene Geräte verwendet werden.

 

Begründung: An geeigneten Orten soll nach dem „Handbuch gute Pflege“ auf die Laubentfernung verzichtet und stattdessen Laub zur Naturdüngung und als Schlupfwinkel für Kleintiere in den Grünanlagen belassen werden. Zudem sollte bei der Laubentfernung überwiegend die Nutzung von Handrechen nach Möglichkeit Vorrang haben. Die mit herkömmlichen Motoren betriebenen Geräte sind wegen des erzeugten Lärms und der verursachten Emissionen von insbesondere Schadstoffen stark belästigend und gesundheitsschädlich, insbesondere auch für die mit ihnen hantierenden Arbeiter*innen, weshalb diese durch mit Strom betriebene und leisere Geräte ersetzt werden sollen.

 
 

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