Drucksache - 1589/XX  

 
 
Betreff: Plastikmüll an Neuköllner Schulen vermeiden
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GrüneBA/BiSchulKuSport
Verfasser:Kopp, ChristophKorte, Karin
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
27.11.2019 
41. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur Ausschussberatung
14.01.2020 
37. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Schule und Kultur vertagt   
11.02.2020 
38. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Schule und Kultur mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beschluss
26.02.2020 
44. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
09.03.2020 
45. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
02.06.2020 
47. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Kenntnisnahme
24.03.2021 
57. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Überweisung BSK
Ausschuss vertagt 1
Ausschuss Beschluss
Beschlussempfehlung vertagt 1
Beschlussempfehlung vertagt 2
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme - SB
Schlussbericht

Der Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Änderung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, dahingehend zu wirken, dass bei der Auswahl zukünftiger Schulcaterer und Cafeteriabetreiber sowie bei der Verlängerung bereits bestehender Verträge mit solchen, einheitliche Auswahlkriterien anzuwenden sind, die sich an aktuellen ökologischen Standards orientieren. Dazu zählt unter anderem, dass die Mahlzeiten in Mehrwegboxen angeliefert und ausgeteilt werden, Lunchpakete nicht in Plastiktüten, Folien und Verpackungen ausgegeben werden und anstelle von Pappbechern ausschließlich Mehrwegbecher verwendet werden.

 

Ursprung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, dahingehend zu wirken, dass bei der Auswahl zukünftiger Schulcaterer und bei der Verlängerung bereits bestehender Verträge mit solchen, einheitliche Auswahlkriterien anzuwenden sind, die sich an aktuellen ökologischen Standards orientieren. Dazu zählt unter anderem, dass die Mahlzeiten in Mehrwegboxen angeliefert und ausgeteilt werden, Lunchpakete nicht in Plastiktüten, Folien und Verpackungen ausgegeben werden und anstelle von Pappbechern ausschließlich Mehrwegbecher verwendet werden.

 

Begründung: Wenn wir Schule als Ganzes betrachten, darf der Erziehungsprozess nicht mit dem Unterricht enden, sondern muss sich über sämtliche Bereiche des Schulalltags erstrecken. Den Schüler*innen muss auch in den Pausen und bei den Mahlzeiten vermittelt werden, wie wichtig ökologisches Handeln ist und welch großen Beitrag dies für den Umweltschutz darstellt. In Anbetracht der Umweltbelastung durch vermeidbaren Müll und der Erziehung der Lernenden zu ressourcenschonendem Verhalten stehen wir in der Pflicht, auch einen Mehraufwand in Kauf zu nehmen, um überflüssigen Müll zu vermeiden.

 

 

-Schlussbericht-

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat das Bezirksamt gebeten, dahingehend zu wirken, dass bei der Auswahl zukünftiger Schulcaterer und Cafeteriabetreiber sowie bei der Verlängerung bereits bestehender Verträge mit solchen, einheitliche Auswahlkriterien anzuwenden sind, die sich an aktuellen ökologischen Standards orientieren. Dazu zählt unter anderem, dass die Mahlzeiten in Mehrwegboxen angeliefert und ausgeteilt werden, Lunchpakete nicht in Plastiktüten, Folien und Verpackungen ausgegeben werden und anstelle von Pappbechern ausschließlich Mehrwegbecher verwendet werden.

 

Das Bezirksamt stellt dazu fest: Cafeteriabetreiber sind bereits heute dazu verpflichtet, Mehrweggeschirr und Mehrwegflaschen für die Ausgabe von Speisen und Getränken zu verwenden. Falls dies nicht möglich ist, ist darauf zu achten, biologisch abbaubare Verpackungsmaterialien zu verwenden. Der Pächter hat eigenverantwortlich für eine ordnungsgemäße Entsorgung der im Zusammenhang mit dem Betrieb entstehenden Abfälle zu sorgen. Zudem haben die Schulleitungen das Recht auf Einflussnahme hinsichtlich der angebotenen Waren und können somit Produkte, welche nicht nachhaltig sind oder übermäßigen Müll verursachen, ausschließen.

 

Schulmittagscaterer haben laut Leistungsbeschreibung folgende Vorgaben einzuhalten:

 

       Das Standardangebot von Lebensmitteln (z.B. Senf) wird nicht in Portionsverpackungen dargereicht.

       Getränke dürfen nicht in Einwegverpackungen angeboten werden.

       Der Einsatz von Einweggeschirr und Einwegbesteck ist unzulässig.

       Einzelverpackte Speisen (z.B. Joghurt im Becher) und Getränke (0,2l Tetra-Pak) werden nicht eingesetzt.

       Die Kaltverpflegung wird unportioniert, in Mehrweg-Lunchboxen oder in umweltverträglichen Pappbehältern geliefert.

       Es werden nur Küchenrollen und Papierhandtücher aus Altpapier genutzt.

       Es dürfen nur ungebleichte Back-/Koch- und Heißfilterpapiere (z. B. Teefilter) eingesetzt werden.

       Der Caterer hat bei Verpackungen Erzeugnissen den Vorzug zu geben, die in abfallarmen und rohstoffschonenden Produktionsverfahren aus Abfällen, sekundären oder nachwachsenden Rohstoffen hergestellt sind, die sich durch Langlebigkeit, Reparaturfreundlichkeit und Wiederverwertbarkeit auszeichnen, die im Vergleich zu anderen Erzeugnissen zu weniger oder schadstoffärmeren Abfällen führen und die sich im besonderen Maße zu einer möglichst hochwertigen Verwertung eignen und im Übrigen umweltverträglich beseitigt werden können.

       Anfallende Wertstoffe wie Speiseabfälle und Verpackungen (z.B. Pappe/Kartonagen) darf der Caterer nur sortenrein in den dafür vorgesehenen jeweiligen Wertstoffbehältnissen aufbewahren. Für die Aufstellung der Wertstoffbehältnisse sowie der ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung in zugelassenen Behandlungsanlagen ist der Caterer verantwortlich. Entsprechende Nachweise müssen nach Aufforderung dem Auftraggeber vorgelegt werden.

 

Das Bezirksamt sieht die Drucksache damit als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, 16.03.2021

 

 

Hikel Korte

Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin

 
 

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