Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Drucksache - 1584/XX
Der Antrag wird von der antragsstellenden Fraktion zurückgezogen.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, sich beim Jobcenter dafür einzusetzen, dass bis zur Neuregelung durch den Gesetzgeber der Auftrag des Bundesverfassungsgerichts im Sinne und Interesse der Leistungsberechtigten weit auszulegen ist. Dementsprechend ist ab sofort auf mehrfache Sanktionen aufgrund von Pflichtverletzungen (ohne Meldeversäumnisse) zu verzichten, insbesondere sogenannte Totalsanktionen bzw. Kürzungen der Kosten der Unterkunft aufgrund von Pflichtverletzungen sollen damit nicht mehr zulässig sein. Dies gilt insbesondere auch für unter 25 Jährige, auch wenn das Urteil selbst die Sanktionen von unter 25 Jährigen nicht zum Gegenstand hatte. |
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