Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Drucksache - 1536/XX
Der Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:
Der mitberatende Ausschuss für Verkehr, Tiefbau und Ordnung empfiehlt dem federführenden Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:
Änderung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, die Sondernutzung öffentlichen Straßenlandes für Gastronomie in Hotspots wie dem Richardplatz, der Weserstraße und ihrer Seitenstraßen sowie dem Bereich Herrfurthplatz und Herrfurthstraße nur zu verlängern, wenn Inhaber*innen einer Sondernutzungserläubnis durch ihr Verhalten nachgewiesen haben, dass sie die bezirksamtlichen Auflagen konsequent einhalten.
Ursprung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, die Sondernutzung öffentlichen Straßenlandes für Gastronomie in Hotspots wie dem Richardplatz, der Weserstraße und ihrer Seitenstraßen sowie dem Bereich Herrfurthplatz und Herrfurthstraße nur zu genehmigen bzw. Sondernutzungsgenehmigungen nur zu verlängern, wenn - bei Neuanträgen keine erhebliche Belastung der Anwohner*innen verursacht wird. - Inhaber*innen einer Sondernutzungserlaubnis durch ihr Verhalten nachgewiesen haben, dass sie die bezirksamtlichen Auflagen konsequent einhalten.
In jedem Fall soll vor einer Genehmigungserteilung bzw. -verlängerung eine Stellungnahme des Neuköllner Tourismusbeirates eingeholt werden. Antragstellende sind frühzeitig darüber in Kenntnis zu setzen, dass die aktive Bürger*innenbeteiligung mit einem entsprechenden Zeitaufwand verbunden ist.
Begründung: Neukölln ist nicht nur beliebter Ausflugs- und Urlaubsort für Besucher*innen aus Berlin und weit darüber hinaus. Neukölln ist in erster Linie der Lebensmittelpunkt von fast 350.000 Menschen die auf ruhige Nächte angewiesen sind, um sich zu erholen. Das Thema ausufernder Gastronomie und dadurch verursachte Lärmbelästigung führt häufiger zu Konflikten mit der Anwohner*innenschaft. Eine Einbindung des Tourismusbeirates kann hier im Vorfeld positiv wirken.
-Schlussbericht-
Anträge auf Sondernutzungserlaubnis für bereits bestehende Schankvorgärten (oder anderen Sondernutzungen von öffentlichem Straßenland) werden generell – also nicht nur für touristische Hotspots - auch hinsichtlich ordnungsrechtlicher Aspekte geprüft. Anhaltspunkte für Auflagenverstöße oder sonstige Beschwerdelagen werden in das Prüfungsverfahren für Weiterbewilligungen einbezogen. Sofern es angezeigt ist, kann von der üblichen Gewährung des Genehmigungszeitraums von drei Jahren abgewichen und beispielsweise lediglich für ein Jahr oder weniger weitergenehmigt werden. In erheblichen Fällen wird auch die Versagung aufgrund von Nichteinhaltung von zuvor erteilten Auflagen in Betracht gezogen.
Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der BVV als erledigt an.
Berlin-Neukölln, den 02.03.2021
Martin Hikel Bezirksbürgermeister |
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