Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Drucksache - 1375/XX
Der Ausschuss für Umwelt- und Naturschutz empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:
Der mitberatende Ausschuss für Sport empfiehlt dem federführenden Ausschuss für Umwelt- und Naturschutz die Annahme des Antrages in folgender Fassung:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten auf Sportvereine als Nutzer bezirklicher Sportanlagen, zuzugehen, über Müllvermeidungsstrategien zu informieren und die Vereine zu motivieren, Mehrweg-Pfandstrategien bei ihren Spielen einzuführen. Bei der Vergabe von Cateringleistungen an Dritte und/oder der Verpachtung von Casinoräumen mit Bewirtung an Dritte soll auf diesen Personenkreis eingewirkt werden, dort ebenfalls Mehrweg-Pfandsysteme zu etablieren. Die Ansprache und Information sollte, wenn möglich, in enger Kooperation mit der erfolgreichen „Schön wie wir“-Kampagne des Neuköllner Bezirksamtes erfolgen. Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, ob zur Umsetzung solcher Maßnahmen eine finanzielle Unterstützung aus Töpfen der Berliner Zero-Waste-Strategie eingeworben werden können. Begründung: Allein im Erst- und Zweitliga-Fußball werden je Saison ca. 9.000.000 Einwegbecher und weiteres Einwegmaterial verbraucht. Einige Vereine wie der FC Bayern München sind schon auf ein Mehrwegsystem umgestiegen und sparen so ca. 1.400.000 Becher pro Saison ein. Im Neuköllner Sport sind die Besucher*innenzahlen in der Regel überschaubar, so dass die Umsetzung einer Mehrwegstrategie mit relativ einfachen Mitteln zu realisieren ist.
-Schlussbericht-
Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 09.03.2020 wurde das Bezirksamt Neukölln gebeten, auf Sportvereine als Nutzer bezirklicher Sportanlagen zuzugehen, über Müllvermeidungsstrategien zu informieren und die Vereine zu motivieren, Mehrweg-Pfandstrategien bei ihren Spielen einzuführen. Bei der Vergabe von Cateringleistungen an Dritte und/oder der Verpachtung von Casinoräumen mit Bewirtung an Dritte soll auf diesen Personenkreis eingewirkt werden, dort ebenfalls Mehrweg-Pfandsysteme zu etablieren. Die Ansprache und Information sollte, wenn möglich, in enger Kooperation mit der erfolgreichen „Schön wie wir“-Kampagne des Neuköllner Bezirksamtes erfolgen. Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, ob zur Umsetzung solcher Maßnahmen eine finanzielle Unterstützung aus Töpfen der Berliner Zero-Waste-Strategie eingeworben werden können. Die Umsetzung des Beschlusses oblag, da es wesentlich um den Fachbereich Sport ging, dem Fachbereich Sport. Der Fachbereich Sport erteilt seit rund 10 Jahren gemäß § 23 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz Berlin in Verbindung mit der Unterschwellenvergabeordnung Genehmigungsbescheide für den Verkauf oder die entgeltfreie Abgabe von Speisen und Getränken auf Sportanlagen mit der Auflage, dass nur Mehrweggeschirr und Mehrwegbesteck verwendet werden dürfen. Der pfandfreie Verkauf von Einweggetränkeverpackungen, die der Pfandpflicht gem. § 9 Verpackungsverordnung unterliegen, ist in Neuköllner Sportstätten nicht gestattet. Sonstiger Müll, der durch Verpackungen oder Lebensmittelreste entsteht, ist durch die Antragsteller ordnungsgemäß zu entsorgen. Es wurden in der Vergangenheit bereits Vereine durch den FB Sport aufgrund von Verstößen beim Ordnungs-bzw. Umweltamt angezeigt und diese dort entsprechend geahndet. Was das Einwerben von Fördergeldern angeht, obliegt dies den Pächtern der Sportanlagen bzw. den Vereinen. Der Fachbereich Sport weist die Pächter und Vereine regelmäßig auf entsprechende Förderprogramme, bspw. zur Zero-Waste-Strategie, hin. Dieser Sachstand wurde dem Ausschuss mitgeteilt und zustimmend zur Kenntnis genommen. Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss damit als erledigt an.
Berlin-Neukölln, den 23. Februar 2021
Martin Hikel Bernward Eberenz |
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