Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Drucksache - 1374/XX
Der Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, öffentlich Aufträge ausschließlich oder zumindest bevorzugt an Unternehmen zu vergeben, die tarifgebunden sind oder sich nachweislich an die Tarifverträge ihrer jeweiligen Branche halten.
Begründung: Immer mehr Arbeitnehmer*innen werden zu Dumpinglöhnen beschäftigt, Unternehmen verschaffen sich so auf Kosten ihrer Beschäftigten Vorteile bei der Bewerbung um (öffentliche) Aufträge. Unternehmen, die sich an Tarife halten, werden dadurch benachteiligt bzw. unter Druck gesetzt, Entgelte ihrer Mitarbeitenden zu drücken.
-Schlussbericht-
Die Zentrale Vergabestelle des Bezirksamtes (ZVS) vergibt ausschließlich Aufträge an Unternehmen, welche ihre Angestellten nach Tarif bezahlen. Dies wird mit Vordrucken in den jeweiligen Vergabeverfahren sichergestellt. Im Bereich der Liefer- und Dienstleistungen müssen die Unternehmen das Formular „Besondere Vertragsbedingungen zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen“ unterzeichnen. Im Baubereich gibt es ähnliche Dokumente zur Mindestentlohnung und Tariftreue. In Bereiche, in welchen der entsprechende Tarifvertrag nicht allgemeinverbindlich gilt, fordert die ZVS die Einhaltung separat ein.
Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der BVV als erledigt an.
Berlin-Neukölln, den 01.04.2020
Martin Hikel Bezirksbürgermeister |
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