Drucksache - 1185/XX  

 
 
Betreff: Sanktionen im Jobcenter Neukölln aussetzen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LINKESoziales und Bürgerdienste
Verfasser:1. Hammer, Doris
2. Beitritt: Grüne
Hammer, Doris
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung - 2. Lesung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung
27.02.2019 
30. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Soziales und Bürgerdienste
09.04.2019 
27. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Bürgerdienste ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung
22.05.2019 
34. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
19.06.2019 
35. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
14.08.2019 
36. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin in der BVV abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Beitritt Grüne
Überweisung Soz
Ausschuss Beschluss Soz
Beschlussempfehlung vertag 1
Beschlussempfehlung vertag 2
Beschluss

Der Ausschuss für Soziales und Bürgerdienste empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, wie auch in der BVV Spandau beschlossen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass im Jobcenter Neukölln im Rahmen eines befristeten zweijährigen Pilotprojektes auf Sanktionen gegenüber Bezieher*innen von Leistungen nach SGB II verzichtet wird.

 

Begründung:

Im Juni 2017 bis Mai 2018 wurden etwa 950.000 Sanktionen ausgesprochen. Hiervon sind allerdings nur wenige - insgesamt etwa 3 Prozent - der Leistungsbezieher*innen betroffen, da es sich häufig um Mehrfach-Sanktionen handelt. Mehr als Dreiviertel der ausgesprochenen Sanktionen werden aufgrund reiner Meldeversäumnisse verhängt; Sanktionen wegen Nichtannahme einer Tätigkeit sind selten. Leistungskürzungen treffen auch immer zusätzlich die Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft, da diese mit ihrem Regelsatz die Kürzungen kompensieren müssen.Dies betrifft besonders Kürzungen bei Jugendlichen und U25.

Der beabsichtigte pädagogische Effekt der Leistungskürzung verkehrt sich aber gerade bei Jugendlichen ins Gegenteil, da diese besonders hart bestraft werden (kompletter Leistungsentzug auch bereits bei einer Pflichtverletzung möglich bei U25) und sich dann oft der „Umklammerung“ durch das Jobcenter mittels Abmeldung entziehen und somit nicht mehr angesprochen werden können.

 
 

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