Drucksache - 0744/XX  

 
 
Betreff: Fair gehandelte Bewirtung im Bezirksamt
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GrüneBzBm/Fin
Verfasser:1. Dr. Hoffmann, Christian
2. Beitritt: SPD
Hikel, Martin
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
27.06.2018 
20. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
29.08.2018 
21. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung
10.09.2018 
18. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
26.09.2018 
23. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
15.10.2018 
24. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Kenntnisnahme
28.04.2021 
58. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Antrag vertagt
Überweisung HWVG
Ausschuss Beschluss
Beschlussempfehlung vertagt 1
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme - SB
Schlussbericht

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, bei internen Veranstaltungen (z.B. Bezirksamtssitzungen) wie externen Veranstaltungen (z.B. Gästebewirtung) auf eine Bewirtung mit fair gehandelten Lebensmitteln (z.B. faire Kekse u. Kaffee, Tee, Säfte etc.) zurückzugreifen.

Bei der Verwendung von Blumenschmuck zu bezirklichen Veranstaltungen (u.a. der Einbürgerungsfeier) soll ebenfalls auf fair gehandelte Beschaffung geachtet werden. Als Orientierungshilfe können Siegel wie das Fairtrade-Siegel, Siegel der WFTO (z.B. GEPA -The Fair Trade Company, EL PUENTE GmbH, dwp eG, u.a.) oder gleichwertige Gütezeichen und Prüfprotokolle dienen.

 

Begründung: Der Bezirk Neukölln strebt eine Auszeichnung als „Fairtrade Town“ an hierfür sollte das Bezirksamt Vorbildfunktion übernehmen um das Vorhaben mit weiterem Leben zu erfüllen. Auch das Berliner Abgeordnetenhaus hat im rz 2017 beschlossen, dass ganz Berlin Fairtrade Hauptstadt werden soll, nimmt an der Kampagne „Fairtrade Town“ teil und wurde beauftragt die Bezirksverwaltungen anzuhalten diesem Beispiel zu folgen. Neukölln sollte auch in diesem Themenbereich zu den innovativen und aktiven Bezirken gehören und weiter aktiv diesem Gedanken folgen.

 

-Schlussbericht-

 

Dem Beschluss folgend erarbeitete die Nachhaltigkeitsbeauftragte / Koordinatorin für kommunale Entwicklungspolitik zunächst Übersichten und Produktlisten, wo in der Nähe des Rathauses Neuköllns und anderer Dienststellen des Bezirksamtes fair gehandelte Produkte (wie Tee, Kaffee, Kekse, Säfte und Zucker) erhältlich sind. Hierbei fanden nicht nur die Biomärkte Beachtung, sondern auch die regulären Discounter bzw. Supermärkte.

 

Ziel war es sicherzustellen, dass alle Menschen, egal welche Sitzung oder Veranstaltung sie planen, einen einfachen Zugang zu den Produkten erhalten können. Fair gehandelte Produkte sind keine Nischenware mehr, sondern in nahezu allen Geschäften Neuköllns erhältlich. Ebenso konnte auf den erstellten Listen deutlich herausgearbeitet werden, dass fair gehandelte Produkte nicht immer unbedingt teurer sein müssen, da eben auch viele Supermärkte heutzutage faire, aber dennoch preisgünstige Produkte anbieten. Die erstellten Listen wurden den Mitarbeitenden des Bezirksamtes Neukölln von Berlin zur Verfügung gestellt.

 

Zudem wurden das Büro des Bezirksbürgermeisters sowie die Büros der Stadträt*innen zu ihren Möglichkeiten einer fairen Bewirtung informiert und dann in dem Prozess der Umstellung beraten. Der Bürgermeister und weitere Stadträt*innen folgten dem Beschluss bereits und schenken fair gehandelte Produkte in ihren Büros und bei Sitzungen aus.

 

Dies ist besonders signifikant, da eine Umstellung auf höchster Amtsebene auch eine Vorbildfunktion hat und somit eine besonders hohe Wirkung auf die Mitarbeitenden des Bezirksamtes. Hieran lässt sich gut illustrieren, wie sich die Verwaltung selbst für entwicklungspolitische Belange einsetzt, denn es wurde nicht nur die eigene Handlungsweise umgestellt, sondern dies auch in bezirkseigenen Publikationen, wie den Hausnachrichten, kommuniziert.

 

Über den Beschluss hinausgehend, wurden zudem Gespräche mit der Geschäftsführung der Kantine im Rathaus Neukölln angestoßen, um zu eruieren, inwiefern auch dort fair gehandelte Produkte zum Einsatz kommen können.

 

Ziel wird es sein, dass zukünftig nur noch fairer Kaffee in der Kantine ausgeschenkt wird hierbei handelt es sich aber um einen Prozess und eine freiwillige Umstellung, da der Kantinenbetreiber zwar gewillt, aber nicht verpflichtet ist, dies zu tun.

 

Laut Beschluss soll aber nicht nur auf fair-gehandelte Lebensmittel geachtet werden, sondern auch auf fairen Blumenschmuck. Dem folgend wurde eine weitere Liste angefertigt, auf der die Adressen derjenigen Blumenläden zu finden sind, die fair gehandelte Blumen zum Verkauf anbieten. Darüber hinaus wurde angeregt, künftig bei bezirklichen Veranstaltungen ausschließlich faire Blumen zu nutzen. Dies wurde bereits in der Abteilung für Wirtschaft und Finanzen in die Tat umgesetzt. Seit 2018 werden bspw. fair-gehandelte Rosen bei der Ehrenamtsehrung verschenkt.

 

Um die Mitarbeitenden des Bezirksamtes hierzu umfänglich zu informieren, gab es nicht nur eine Reihe von Intranetmeldungen (bspw. zu fair gehandelten Blumen und fairen Geschenken), sondern auch eine Fortbildungsveranstaltung, die für alle Mitarbeitenden zugänglich war und während der Gesundheitswoche im Rathaus Neukölln stattfand.

 

Ergänzend wurde in den Zuwendungsbescheiden der Abteilung Finanzen und Wirtschaft sowie der Abteilung Stadtentwicklung, Soziales und Bürgerdienste ein Absatz aufgenommen, der im Sinne einer freiwilligen Selbstverpflichtung darauf hinweist, dass mit den erhaltenen Geldern bevorzugt fair gehandelte Produkte für das Projekt (bspw. AWO Frauencafé) gekauft und genutzt werden sollen.

 

Die Verwaltung sieht den Beschluss als erledigt an.

 

 

Berlin-Neukölln, den 20. April 2021

 

 

 

Martin Hikel

Bezirksbürgermeister

 
 

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