Drucksache - 0719/XX
Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:
Änderung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, darauf hinzuwirken, dass Einweg-Kunststoffgeschirr- und Besteck (auch Trinkhalme) zum Beispiel in der Rathauskantine nicht mehr verwendet werden und durch Mehrwegprodukte ersetzt werden. Dies gilt auch für das Catering im Rathaus durch den Kantinenbetreiber.
Ursprung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, darauf hinzuwirken, dass Einweg-Kunststoffgeschirr- und Besteck (auch Trinkhalme) nicht mehr verwendet werden und durch Mehrwegprodukte ersetzt werden. Dies gilt auch für das Catering im Rathaus durch den Kantinenbetreiber.
__________________________________________________________________________ - Schlussbericht -
Der Kantinenpachtvertrag enthält Regelungen über den Einsatz von Geschirr und Behältnissen (§ 6 Punkt 9 des Vertrags). Demnach ist der Verpächter verpflichtet, .......auf Einweggeschirr und -behältnisse zu verzichten. Demzufolge erfolgt die Essensausgabe grundsätzlich über Mehrweggeschirr.
Um jedoch auch auf die Besucher eingehen zu können, die ihr Essen nicht in der Kantine zu sich (To-Go-Gäste) und somit kein Mehrweggeschirr in Anspruch nehmen, wurde im Jahr 2017 im Rahmen der bezirklichen Kampagne "Schön wie wir" ein gemeinsames Konzept erarbeitet, wie künftig das hohe Müllaufkommen durch die Verwendung von Einwegplastikgeschirr vermieden werden kann. Im Ergebnis bietet der Pächter entsprechende Boxen bzw. Behältnisse in Form von Mehrweggeschirr an, welches in der Kantine käuflich erworben werden kann. Ferner haben die Gäste die Möglichkeit eigenes Mehrweggeschirr mitzubringen und sich dieses entsprechen befüllen zu lassen. Alternativ wird das Essen in umweltverträgliches und kompostierbares Einweggeschirr abgefüllt. Dieses besteht aus den Materialien PLA-Bio-Plastik, Melasse, Holz und Kraftpappe und umfasst sowohl die Essens- und Trinkbehältnisse als auch das Besteck. Nach dem Gebrauch kann dieses mit den biologischen Reststoffen zusammen der industriellen Kompostierung (BIO-Tonne) zugeführt werden.
Im Ergebnis kommt in der Kantine kein Plastikgeschirr und -besteck zum Einsatz, weder im Ausschankbereich noch bei Veranstaltungen und einem damit verbundenen Catering.
Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der BVV als erledigt an.
Berlin-Neukölln, den 20. Mai 2019
Martin Hikel Bezirksbürgermeister |
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