Drucksache - 0651/XX  

 
 
Betreff: Schlichtungsstelle Jobcenter Neukölln einrichten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LINKEBA/Soz
Verfasser:Hammer, DorisLiecke, Falko
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung
30.05.2018 
19. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Soziales und Bürgerdienste
28.08.2018 
20. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Bürgerdienste ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
26.09.2018 
23. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Kenntnisnahme
28.09.2022 
11. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Überweisung SuB
Ausschuss Beschluss
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme - ZB
Zwischenbericht

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, einvernehmlich mit dem Jobcenter Neukölln zu prüfen, ob auf ehrenamtlicher, sachkundiger Basis eine Schlichtungsstelle für ratsuchende Bürgerinnen und Bürger eingerichtet werden kann, die einen Konflikt mit dem Jobcenter Neukölln haben. Die Schlichtungsstelle soll beide Seiten anhören und eine Empfehlung abgeben. Ein Jahr nach Einrichtung der Schlichtungsstelle sollen die Ergebnisse ihrer Arbeit evaluiert werden.

Abgeleitet von den Aufgaben und Funktionen des Ombudsrates auf Bundesebene, könnten die Aufgaben der Schlichtungsstelle vor Ort entsprechend gestaltet werden. Vorbild können die erfolgreich arbeitenden Ombudsstellen in anderen Berliner Bezirken wie bspw. in Friedrichshain-Kreuzberg sein, wo diese als unabhängige, weisungsungebundene Schlichtungsstelle und AnsprechpartnerIn mit dem Ziel fungiert, für alle Beteiligten zufriedenstellende Lösungen zu finden.

 

Begründung: Die Hartz-Gesetze sind komplex und kompliziert. Regelmäßig kommt es zu Widersprüchen und Klagen, die oftmals erfolgreich sind. Für die Gerichte und Jobcenter bedeutet dies ebenso wie für die Betroffenen, die zusätzlich unter der Unsicherheit leiden müssen, enormen Arbeitsaufwand und Kosten. Für alle Beteiligten wäre es sinnvoll, wenn unterschiedliche Auffassungen bspw. zur Frage der Vermittlung in Ausbildung oder Arbeit im Vorfeld einvernehmlich geklärt werden können. Die Schlichtungsstelle soll neben dieser schlichtenden Funktion zudem Fragen bspw. zu Weiterbildung oder Fortbildungsunterstützung beantworten und Anregungen, Kritik und Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern entgegennehmen und bearbeiten.

 

-Zwischenbericht-

 

Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin hat in der 50. Sitzung der XX. Wahlperiode am 23.09.2020 folgenden Beschluss gefasst:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, einvernehmlich mit dem Jobcenter Neukölln zu prüfen, ob auf ehrenamtlicher, sachkundiger Basis eine Schlichtungsstelle für ratsuchende Bürgerinnen und Bürger eingerichtet werden kann, die einen Konflikt mit dem Jobcenter Neukölln haben. Die Schlichtungsstelle soll beide Seiten anhören und eine Empfehlung abgeben. Ein Jahr nach Einrichtung der Schlichtungsstelle sollen die Ergebnisse ihrer Arbeit evaluiert werden. Abgeleitet von den Aufgaben und Funktionen des Ombudsrates auf Bundesebene, könnten die Aufgaben der Schlichtungsstelle vor Ort entsprechend gestaltet werden. Vorbild können die erfolgreich arbeitenden Ombudsstellen in anderen Berliner Bezirken wie bspw. in Friedrichshain-Kreuzberg sein, wo diese als unabhängige, weisungsungebundene Schlichtungsstelle und AnsprechpartnerIn mit dem Ziel fungiert, für alle Beteiligten zufriedenstellende Lösungen zu finden. Zur Vorgeschichte verweise ich auf die Drucksachen 1303/XX sowie der Vorlage zur Wahl Drs. 2405/XX. Zwar wurde die Schlichtungsstelle formal eingerichtet und durch technische Ausstattung und erste Abstimmungen mit der Geschäftsführung des Jobcenters Neukölln grundlegende Vorbereitungen der Arbeitsfähigkeit geschaffen. Aufgrund der Auswirkungen der weiterhin anhaltenden SARS-CoV-2-Pandemie sowie darüber hinaus bislang ungeklärter und für die Umsetzung kritischen Fragen des Datenschutzes, der Erreichbarkeit sowie der konkreten Aufgabendefinition und abgrenzung war eine tatsächliche Aufnahme der Tätigkeit bisher nicht möglich. Mit der Einholung und Einordnung einer Stellungnahme des Rechtsamtes, der Neufassung des Entwurfs der Arbeitsgrundlage zur Zusammenarbeit zwischen Jobcenter, Bezirksamt und Schlichtungsstelle sowie der Beratung über datenschutzrechtliche Fragen, die insbesondere für die datenschutzkonforme Kommunikation über besonders schützenswerte Datenkategorien zwischen Jobcenter und Schlichtungsstelle erforderlich ist, sowie der konkreten Vorbereitung von Maßnahmen zur Information der Adressaten der Schlichtungsstelle und der grundsätzlich Übereinkunft zur Tätigkeit auch unter pandemischen Bedingungen sind zwischenzeitlich wesentliche Voraussetzungen für die Arbeitsaufnahme der Schlichtungsstelle wenn auch nicht vollständig abschließend geschaffen. Eine Arbeitsaufnahme war spätestens zu Beginn des vierten Quartals 2022 realistisch absehbar. Mit dem vorliegenden Referentenentwurf zur von der derzeitigen Bundesregierung geplanten Einführung des sogenannten „rgergeldes“ ist im neuen § 15b SGB II die Einrichtung eines Schlichtungsverfahrens vorgesehen. Zwar ist nicht absehbar, ob und in welcher Form eine solche vorläufige Planung letztlich Gesetzeskraft erlangt. Jedoch ist eine Beschlussfassung laut Äerungen der derzeitigen Bundesregierung noch in diesem Kalenderjahr beabsichtigt. Das geänderte SGB II soll dann bereits zum 1. Januar 2023 in Kraft treten. Nach vorläufiger Einschätzung des Bezirksamtes, des Jobcenters sowie der ebenfalls als kommunaler Vertreter in der Trägerversammlung des Jobcenters Neukölln vertretenen Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales ergeben sich aus dem Referentenentwurf erhebliche Fragen zur Umsetzung des Schlichtungsverfahrens, die zum aktuellen Zeitpunkt nicht abschließend oder jedenfalls mit hinreichend hoher Wahrscheinlichkeit zutreffend beantwortet werden können. Nach Einschätzung des Bezirksamtes ist eine auf Ehrenamt beruhende Umsetzung für den Fall ausgeschlossen, dass wie im Referentenentwurf formuliert die Anrufung des Schlichtungsverfahrens einen individuellen Rechtsanspruch von Leistungsberechtigten nach dem SGB II darstellt. Um diese Rechte umfänglich und schon rein quantitativ umzusetzen, ist demnach eine hauptamtliche Stelle erforderlich, wovon wohl auch der Referentenentwurf auszugehen scheint. Zudem wird von der zuständigen Senatsverwaltung eine berlinweit einheitliche Lösung angestrebt. Daher wird eine tatsächliche Umsetzung der Arbeitsaufnahme der Schlichtungsstelle zum aktuellen Zeitpunkt noch zurückgestellt. Inwiefern die bereits erfolgten Vorarbeiten im Rahmen der berlinweiten Beratungen und der Beschlussfassung über die Ausgestaltung des Schlichtungsverfahrens so es denn gesetzlich verbindlich vorgesehen sein wird in der Trägerversammlung Berücksichtigung finden können, wird laufend geprüft.

 

Das Bezirksamt wird der BVV weiter berichten.

 

Berlin-Neukölln, 06. September 2022

 

 

Martin Hikel Falko Liecke

Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat

 
 

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