Drucksache - 0649/XX  

 
 
Betreff: Beteiligung der Betroffenen der Schulbauoffensive sicherstellen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LINKEBA/BiSchulKuSport
Verfasser:Licher, ThomasKorte, Karin
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung
30.05.2018 
19. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur
06.06.2018 
19. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Schule und Kultur im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
27.06.2018 
20. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Kenntnisnahme
22.01.2020 
43. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Überweisung BSK
Ausschuss Beschluss
Änderungsantrag LINKE
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme - SB
Schlussbericht

Der Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird im Rahmen der Schulbauoffensive gebeten, nicht nur regelmäßig detailliert über den Stand der Baumaßnahmen in Neukölln zu informieren, sondern auch über die Entwicklungen innerhalb der neuen Strukturen für den Schulbau umfassend Auskunft zu geben. Bei der Einrichtung des sogenannten "Schulbau-Beirates" sollen Schüler*innen, Lehrer*innen und Eltern sowie die Bezirke beteiligt werden und der Beirat muss mit ausreichend Kompetenz ausgestattet werden, sodass eine tatsächliche Gestaltungsmöglichkeit der Betroffen sichergestellt wird.

 

 

Änderungsantrag der Fraktion der LINKEN

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, regelmäßig und detailliert über den Stand der Baumaßnahmen in Neukölln im Rahmen der Schulbauoffensive zu informieren. Über neue Entwicklungen beim Schulbau auf Landesebene und mögliche Veränderungen der Strukturen soll im Bildungsausschuss umfassend Auskunft gegeben werden.

 

Das Bezirksamt wird weiter gebeten, sich bei den zuständigen Stellen des Senats dafür einzusetzen, dass bei der Einrichtung des sogenannten "Schulbau-Beirates" auf Landesebene die Vertretungen der Schüler*innen, Lehrer*innen und Eltern sowie die Bezirke beteiligt werden. Der Schulbau-Beirat auf Landesebene soll mit ausreichend Kompetenz ausgestattet werden, dass eine tatsächliche Gestaltungsmöglichkeit der Betroffen sichergestellt wird.

 

Bei den Neubaumaßnahmen in Neukölln soll der Bezirkselternausschuss, der Bezirksschülerausschuss und der Personalrat der Lehrer*innen auf Bezirksebene angemessen beteiligt werden.

 

Bei möglichen Sanierungsmaßnehmen an einer vorhandenen Schule in Neukölln sollen die betroffenen Eltern-, Lehrer*innen- und Schüler*innen-Vertretungen frühzeitig beteiligt werden und eingebunden werden.

 

-Schlussbericht-

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat das Bezirksamt gebeten, sich bei den zuständigen Stellen des Senats dafür einzusetzen, dass bei der Einrichtung des sogenannten "Schulbau-Beirates" auf Landesebene die Vertretungen der Schüler*innen, Lehrer*innen und Eltern sowie die Bezirke beteiligt werden. Der Schulbau-Beirat auf Landesebene soll mit ausreichend Kompetenz ausgestattet werden, dass eine tatsächliche Gestaltungsmöglichkeit der Betroffen sichergestellt wird. Bei den Neubaumaßnahmen in Neukölln soll der Bezirkselternausschuss, der Bezirksschülerausschuss und der Bezirkslehr*innenausschuss auf Bezirksebene angemessen beteiligt werden. Bei möglichen Sanierungsmaßnehmen an einer vorhandenen Schule in Neukölln sollen die betroffenen Eltern-, Lehrer*innen-, Erzieher*innen- und Schüler*innen-Vertretungen frühzeitig beteiligt werden und eingebunden werden.

 

Im November 2018 haben der Senat und die HOWOGE einen Rahmenvertrag zum Schulneubau geschlossen. Der Rahmenvertrag legt folgende Eckpunkte fest:

 

  • Erbbaurechte an landeseigenen Grundstücken werden zugunsten der HOWOGE vergeben, die Grundstücke selbst verbleiben im Eigentum des Landes;
  • die HOWOGE errichtet und saniert Schulgebäude auf eigene Rechnung und nimmt hierfür Darlehen vorwiegend öffentlicher Banken in Anspruch;
  • die Schulgebäude werden langfristig an die Bezirke als Schulträger vermietet, die zugleich übliche Bewirtschaftungsaufgaben übernehmen;
  • Amortisierung der Darlehen durch die Mieten;
  • das Eigentum an den Gebäuden geht am Ende der Laufzeit des Erbbaurechts grundsätzlich entschädigungslos an das Land Berlin über;
  • Übernahme des baulichen Unterhalts durch die HOWOGE während der Gewährleistungsphase von fünf Jahren nach Fertigstellung der Gebäude; anschließend sind auch hierfür die Bezirke zuständig;

 

Der Rahmenvertrag sieht vor, dass zur Abstimmung der Zusammenarbeit der Schulbaupartner ein Lenkungsgremium gebildet wird. Im Lenkungsgremium wird das Bezirksamt durch die Bezirksstadträtin für Bildung, Schule, Kultur und Sport vertreten.

 

In einem Sideletter zum Rahmenvertrag erklären die Senatsverwaltungen für Bildung, Jugend und Familie, Stadtentwicklung und Wohnen sowie Finanzen und die HOWOGE, dass die Bezirke keine finanziellen Nachteile aus dem HOWOGE-Modell haben sollen.

 

Das heißt, ihnen werden alle Belastungen aus dem Modell, die bei einer Bauausführung in Eigenregie oder durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen nicht entstehen würden, ausgeglichen. Dies gilt auch für einmalige Transaktionskosten (Wertermittlung, Grunderwerbsteuer, Notar, Grundbuchamt) die die HOWOGE im Grundsatz übernimmt und die Bestandteil der Miete werden. Alternativ kann der Bezirk diese Kosten übernehmen, um die Miethöhe zu reduzieren. Dann erhält er im Jahr des tatsächlichen Aufwands eine entsprechende Basiskorrektur. Dies gilt auch für andere unvorhergesehene einmalige Belastungen.

 

Die Senatsverwaltung für Finanzen wird sicherstellen, dass diese Ausgleichsmechanismen keinen Einfluss auf die Kosten- und Leistungsrechnung haben und damit nicht zu Verzerrungen bei interbezirklichen Vergleichen führen werden.

Die Senatsverwaltung für Finanzen stellt klar, dass die Bezirke auch für die der HOWOGE gehörenden Gebäude die übliche Zuweisung für den baulichen Unterhalt für Schulgebäude in Höhe von derzeit 1,32 % des Wiederbeschaffungswertes ab Gebäudefertigstellung erhalten.

 

Die Senatsverwaltungen und die HOWOGE bekräftigen zudem, dass Schulneubauten grundsätzlich auf landeseigenen Grundstücken realisiert werden, an denen Erbbaurechte zugunsten der HOWOGE bestellt werden. Sollte im Einzelfall dennoch die Anschaffung eines Grundstücks notwendig werden, kann der jeweilige Bezirk dies vor Realisierung des Bauvorhabens mit Mitteln aus den Grundstücksankauffonds oder aus seinen investiven Zuweisungen vornehmen.

 

Ebenso wird bekräftigt, dass bei Neubauvorhaben das Bedarfsprogramm von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie auf Grundlage der Allgemeinen Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins (ABau) im Einvernehmen mit dem jeweiligen Bezirk und unter Mitwirkung der HOWOGE im Sinne einer Baudienststelle erstellt wird. Partizipationsverfahren sind vor der Einreichung des Bedarfsprogramms zur Prüfung durchzuführen.

In Sanierungsfällen ist das Partizipationsverfahren vor Bestätigung des Sanierungskonzepts durch den Schulträger bzw. gegebenenfalls vor Einreichung des Bedarfsprogramms zur Prüfung durchzuführen.

 

Bei Sanierungsfällen hat grundsätzlich der Weiterbetrieb der Schule und damit die Unterrichtsversorgung den Vorrang. Ausnahmen sind möglich, wo dies aus zwingenden baufachlichen Gründen nicht gewährleistet werden kann. Eine sehr enge Abstimmung zwischen HOWOGE und Schulträger ist hier erforderlich und durch das Bestätigungserfordernis des Sanierungskonzepts durch den Schulträger gewährleistet. Die Hausmeisteraufgaben verbleiben bei dem Bezirk.

 

Der Verkauf oder die Beleihung der Schulgebäude bzw. Erbbaurechte durch die HOWOGE ohne Zustimmung des Landes Berlin, vertreten durch den Bezirk als Schulträger, wird nicht möglich sein. Die Erbbaurechtsverträge werden so gestaltet, dass für beide Konstellationen die Zustimmung des Grundstückseigentümers erforderlich ist. Nach der gesetzlichen Regelung ist eine Veräerung oder eine Beleihung ohne diese Zustimmung unwirksam. Für die Erteilung der Zustimmung wäre der jeweilige Bezirk als Schulträger zuständig, da das eigentliche Grundstück aufgrund der Schulnutzung die ebenfalls bei der Erbbaurechtsbestellung notariell festgeschrieben wird weiterhin im Fachvermögen Schule des Bezirks verbleibt.

 

Der Bezirk als Mieter der jeweils gesamten Schule (Gebäude, Außenanlagen, Sportflächen) ist zur Untervermietung berechtigt. Eine Teilvermietung an Dritte durch die HOWOGE ist damit ausgeschlossen, zumal die Mietverträge während der Grundmietzeit beidseitig nicht kündbar sind.

 

Das Berliner Schulgesetz beinhaltet bereits Regelungen für die Partizipation von Schulgemeinschaften (vgl. Paragraf 76 Absatz 3 SchulG). Demnachssen schulische Gremien im Zusammenhang mit baulichen Maßnahmen angehört werden. Mit dem Beschluss der Taskforce Schulbau, Partizipation als Regelverfahren im Rahmen der Schulbauoffensive zu gewährleisten, erhalten Schulgemeinschaften und Gremien künftig die Möglichkeit, direkt an den Planungen der Schulen mitzuwirken und mitzuentscheiden.

 

Die Einbeziehung von Schulgemeinschaften und schulischen Gremien in den Planungsprozess soll frühzeitig erfolgen, damit ihre Vorschläge berücksichtigt werden können.

 

Schulgemeinschaften, Gremien und ggf. auch außerschulische Nutzergruppen sollen aktiv an der Entwicklung von pädagogisch-räumlichen Lösungen mitwirken können. Damit wird eine höhere Akzeptanz des Schulbauvorhabens bei den Schulgemeinschaften erreicht. Zudem wird die bauliche Lösung besser an die Bedarfe der Schulen angepasst.

 

Durch die Partizipation soll eine neue kommunikative Planungskultur zwischen Verwaltung, Politik und den Schulgemeinschaften entstehen. So können die Eigenverantwortung der Planungsbeteiligten gestärkt, Konflikte vermieden und Planungs- und Bauprozesse zügiger durchgeführt werden. Die Zuständigkeit für die Durchführung von Partizipationsverfahren ist abhängig von der jeweiligen „Fallgruppe“ eines Schulbauvorhabens (Schulsanierung, Schulerweiterung, Schulneubau). Die Bezirke sind zuständig für Schulsanierungen sowie für Schulumbau- und Erweiterungsmaßnahmen.

 

Bei Schulsanierungen handelt es sich in der Regel um technisch determinierte Baumaßnahmen ohne nennenswerte funktionelle Änderungen wie z.B. die Erneuerung und Instandsetzungen von Dächern, Fenstern oder Sanitäranlagen. Die Schulgemeinschaften und schulischen Gremien sollen vor Beginn und während der Baumaßnahme durch das zuständige Schulamt über die anstehenden Bauarbeiten informiert werden. Mögliche Einschränkungen im Schulablauf, Beeinträchtigungen oder Konflikte sollen im Rahmen von Konsultationsgesprächen diskutiert werden.

 

Bei Schulumbauten und Erweiterungen sind die Interessen der Nutzergruppen in einem höheren Maß betroffen als bei reinen Sanierungsmaßnahmen. Vor allem, wenn Änderungen des Raumprogramms und/oder Änderungen der Platzkapazität eingeplant sind. Dadurch werden die räumlich-funktionelle Struktur, die pädagogischen Angebote einer Schule und die Schulorganisation beeinflusst. Eine Mitgestaltung der Nutzergruppen an der Entwicklung von räumlich-pädagogischen Konzepten im Rahmen eines strukturierten Partizipationsverfahrens ist erforderlich.

 

Wichtig ist, dass das Partizipationsverfahren in einer frühen Planungsphase stattfindet. Nur so können die Belange der Nutzergruppen in die Bedarfsprogramme und damit in die Auslobungstexte von Wettbewerbsverfahren einfließen. Die Möglichkeiten der Mitentscheidung sind gegeben, wenn ein Wettbewerbsverfahren geplant ist. Zukünftig soll eine Vertretung der Schulgemeinschaft als stimmberechtigte Sachpreisrichterin oder -richter im Rahmen von Wettbewerbsverfahren an den Sitzungen des Preisgerichts teilnehmen.

 

Das Bezirksamt ist der Ansicht, dass das im Rahmenvertrag geregelte Modell und die Präzisierungen des Sideletters sowie die Leitlinien zur Partizipation der Taskforce Schulbau sowohl die Belange der Bezirke als auch die notwendige Beteiligung aller Betroffenen im Rahmen der Schulbauoffensive ausreichend berücksichtigt.

 

Das Bezirksamt sieht die Drucksache damit als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, 19. November 2019

 

 

___________________ _____________________

Hikel Korte

Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin

 
 

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