Drucksache - 0306/XX  

 
 
Betreff: Wahl einer stellvertretenden Bürgerdeputierten in den Jugendhilfeausschuss
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Vorsteher/inVorsteher/in
Verfasser:Oeverdieck, LarsOeverdieck, Lars
Drucksache-Art:Vorlage zur WahlVorlage zur Wahl
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
20.09.2017 
10. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin gewählt   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Vorlage zur Wahl
Beschluss

Herr Moritz Wunderle hat sein Mandat als stellvertretenderrgerdeputierter vorzeitig niedergelegt.

 

Dem bezirklichen Jugendhilfeausschuss gehören u. a. gemäß § 35 Abs. 5 des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG) vom 09.05.1995 (GVBl. 1995 S. 300 ff) in der Fassung vom 27. April 2001 (GVBl. 2001 S. 134 ff) zuletzt geändert durch Artikel XII des Gesetzes vom 15.12.2010 (GVBl. S. 560) als stimmberechtigte Mitglieder sechs Bürgerdeputierte und deren Stellvertreter an.

 

Die Bürgerdeputierten werden auf Vorschlag der im Bezirk des Jugendamtes (hier Verwaltungsbezirk Neukölln) wirkenden anerkannten Träger der freien Jugendhilfe von der Bezirksverordnetenversammlung gewählt.

 

Der Humanistische Verband Deutschland / Berlin Brandenburg hat Frau Melina Rademacher als Nachfolgerin von Herrn Wunderle als stellvertretende rgerdeputierte benannt.

 

stellvertretende rgerdeputierte

 

Melina Rademacher

(„HVD)

geboren am 20.01.1991

 
 

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