Drucksache - 0202/XX  

 
 
Betreff: Abbiegen nach Alt-Rudow möglich machen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDBA/FinWi
Verfasser:Scharmberg, PeterDr. Giffey, Franziska
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
10.05.2017 
6. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
06.09.2017 
9. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Beschluss
VzK-SB
Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten sich mit Nachdruck dafür einzusetzen, dass das Abbiegen aus dem Neudecker Weg in die Geschäftsstraße Alt-Rudow auch während der laufenden Bauphase möglich ist.

Zudem wird das Bezirksamt aufgefordert, das wohl im Zuge dieser Baumaßnahmen aufgestellte „Einfahrt verboten“ – Schild (Verkehrszeichen 267), an der Einfahrt zum P+R Parkplatz auf der Rudower Spinne zu entfernen.

 

 

 

-Schlussbericht-

 

Das Bezirksamt hat sich bei der Verkehrslenkung Berlin (VLB) dafür eingesetzt, dass das Abbiegen aus dem Neudecker Weg in die Geschäftsstraße Alt-Rudow auch während der laufenden Bauphase möglich ist. Dies wurde von der VLB abgelehnt. Mit der Anordnung des nur geradeaus führenden Verkehrs soll verhindert werden, dass sich an der Ampel ein zu großer Rückstau aus Richtung Neudecker Weg bildet, da die nach Alt-Rudow einbiegenden Fahrzeuge auf die querenden Fußgänger in der Ampelfurt warten müssten und so den geradeaus fahrenden Verkehr behindern würden.

 

Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der BVV als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, den        . August 2017

 

 

 

Dr. Franziska Giffey

Bezirksbürgermeisterin

 
 

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