Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Drucksache - 0065/XX
Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme in folgender Fassung:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Der §28 wird dem zweiten Textabsatz folgender Satz vorangestellt: “Die Anzahl der Fragen in einer Anfrage ist auf höchstens acht beschränkt.”
Ursprungstext: Der §28 wird dem zweiten Textabsatz folgender Satz vorangestellt: “Die Anzahl der Fragen in einer Anfrage ist auf höchstens fünf beschränkt.” |
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