Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Drucksache - 0043/XX
Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:
Änderung: -redaktionelle Änderungen in der Anlage 2
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Begründung: Das Bezirksverwaltungsgesetz in der Fassung vom 10. November 2011 sieht in § 12 Abs. 2 Nr. 8 vor, dass über die bezirkliche Anmeldung zur Investitionsplanung die Bezirksverordnetenversammlung entscheidet. Die bezirkliche Investitionsplanung ist ein Teil der fünfjährigen Finanzplanung, die von der Senatsverwaltung für Finanzen aufzustellen und vom Senat zu beschließen ist. Sie hat vorrangig die Aufgabe, die Haushaltsplanaufstellung für die folgenden Jahre in wesentlichen Teilbereichen vorzubereiten. Die Anmeldungen für die Planjahre 2018 und 2019 sind grundsätzlich in den Entwurf des Bezirksdoppelhaushaltsplans 2018/2019 zu übernehmen. Grundlage für die Anmeldungen ist die vorangegangene Investitionsplanung 2015 bis 2019 des Landes Berlin in der Fassung des Senatsbeschlusses vom 11. August 2015 mit den darin enthaltenen Projekten und Planzahlen des Bezirks Neukölln sowie die auf Senatsebene erarbeitete und am 12. September 2016 vom Abgeordnetenhaus zur Kenntnis genommene Finanzplanung für 2016 bis 2020. Die anliegende Planung berücksichtigt die Vorgaben der Senatsverwaltung für Finanzen insbesondere bzgl. der vorgesehenen Teilsummen für Bauinvestitionen in den Haushaltsjahren 2018 bis 2021, die vorangegangenen Beschlüsse der Bezirksverordnetenversammlung sowie haushalts- und bauablauftechnische Daten der ausführenden Serviceeinheiten bzw. Ämter und deren Anmeldungen. Den Vorgaben des Aufstellungsrundschreibens für das Investitionsprogramm 2017 bis 2021 entsprechend sind für alle noch nicht begonnenen Maßnahmen der HGr. 7 nachrichtlich der voraussichtliche Fertigstellungszeitpunkt anzugeben sowie die Gesamtkosten basierend auf der durchschnittlichen statistischen Entwicklung des Baupreisindexes der letzten 5 Jahre auf diesen Fertigstellungszeitpunkt hochzurechnen. Die pauschale Zuweisung der Bezirke beträgt unverändert jeweils 75 Mio. € für die Jahre 2017 bis 2021. Grundlagen für die Aufteilung des Gesamtvolumens auf die Bezirke sind zu 25,0 % die nach dem Sozialindex gewichteten Einwohnerzahlen, zu 37,5 % die Daten aus der Anlagenbuchhaltung für Absetzung für Abnutzung und zu 37,5 % die Flächen des Straßenlandes. Für Neukölln hat sich die Pauschale Zuweisung gegenüber der Investitionsplanung 2015 bis 2019 von 6.355 T€ um 36 T€ auf 6.319 T€ verringert. Die Veranschlagung der Beträge der pauschalen Zuweisung erfolgt in bezirklicher Zuständigkeit. Die Anmeldungen werden durch die Senatsverwaltung für Finanzen nur darauf geprüft, ob die jeweilige Maßnahme hinsichtlich übergeordneter Zielvorstellungen und Folgekosten vertretbar ist und ob Bauplanungsunterlagen vorliegen. In der Anmeldung ist anzugeben, ob die Maßnahme aus der Jahreszuweisung oder aus der Rücklage finanziert werden soll. Durch Maßnahmen der Investitionsplanung 2015 bis 2019 sind bereits Mittel gebunden. Priorität bei jeder weiteren Planung hat stets die Sicherstellung der Ausfinanzierung bereits begonnener Maßnahmen. Die verbleibenden Mittel können für die Planung neuer, bzw. noch nicht begonnener Maßnahmen eingesetzt werden, dieses unter Einhaltung des für jedes Planjahr von der Senatsverwaltung für Finanzen vorgegebenen Finanzrahmens. Die Prioritätensetzungen der Fachbereiche sowie die Festlegungen aus dem 150-Punkte-Programm der Zählgemeinschaft des Bezirks Neukölln wurden hierbei nach Möglichkeit berücksichtigt. Eine Bürgerbeteiligung wurde durchgeführt. Nach den Vorgaben der Senatsverwaltung für Finanzen dürfen bis zu 20 % der pauschalen Zuweisung für bauliche Unterhaltung veranschlagt werden. Im Hinblick auf den hohen Bedarf investiver Baumaßnahmen wird von dieser Regelung in den Jahren 2018 bis 2021 kein Gebrauch gemacht. Zur Absicherung von Ausfinanzierungsrisiken einzelner Maßnahmen auch im Rahmen des eingeführten Bonus-/Malus-Systems werden an zentraler Stelle Ansätze im Kapitel 4500, Titel 71901 gebildet. Für die bereits in der vorangegangenen Investitionsplanung befindliche Baumaßnahme „Außenanlagen Campus Rütli“ ist die Planung so weit fortgeschritten, dass der ursprüngliche Ansatz in 2018 um 500 T€ erhöht wurde, um einen zügigen Fortschritt der Maßnahme zu sichern. Die Rate 2019 wurde um diesen Betrag verringert. Die Sanierung des Verwaltungstraktes des Campus Efeuweg, die ursprünglich aus der baulichen Unterhaltung finanziert werden sollte, erforderte aufgrund eines gestiegenen Maßnahmevolumens eine investive Abbildung der Maßnahme. Es werden in 2017 2,2 Mio. € aus einer zweckentsprechend gebildeten Rücklage finanziert. Diese Mittel sind nicht Bestandteil der pauschalen Zuweisung 2017. Die zugewiesenen Jahresraten für die Clay- und die Leonardo-da-Vinci-Schule entsprechen nicht dem vom Fachbereich Hochbau erwarteten Bedarf. Die Senatsverwaltung für Finanzen hat ihr Einverständnis zur bedarfsgerechten Ansatzbildung in der vorliegenden Investitionsplanung erklärt. Im Rahmen der fachlichen Revision durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie und der finanztechnischen Revision durch die Senatsverwaltung für Finanzen werden die endgültigen Ansätze für die Haushaltsjahre 2018/2019 zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt. Der Erwerb beweglicher Sachen ist weiterhin durch die Fachbereiche im Rahmen verfügbarer Mittel aus dem Produktsummenbudget sicherzustellen. Über die im Rahmen der zu erwartenden Globalsumme von den Kostenstellen vorgesehenen Anmeldungen wird erst im Rahmen der Aufstellung des Bezirkshaushaltsplanes 2018/2019 endgültig entschieden. Beschaffungen mit einem Mittelbedarf von mehr als 250 T€ je Beschaffung/Vorhaben für die verfahrensunabhängige IKT sind gem. § 21 Abs. 3 Berliner E-Government-Gesetz ab dem Haushaltsjahr 2018 in dem neuen Einzelplan 25 zu veranschlagen und somit nicht Bestandteil dieser Bezirksvorlage. |
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