Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Drucksache - 1669/XIX
Gemäß § 6 Verwaltungsreform-Grundsätze-Gesetz (VGG) vom 17. Mai 1999 ist ein modernes Personalmanagement für alle Berliner Behörden vorgesehen. Vor diesem Hintergrund und entsprechend weiterer Berliner Vorschriften erstellte das Bezirksamt Neukölln von Berlin Leitlinien zum behördlichen Personalmanagement und aktualisiert diese jährlich gemäß Nr. 8 (2) der Leitlinien Personalmanagement.
Die Leitlinien beschreiben landesweite Ziele und Vorgaben und legen darüber hinausgehend behördenspezifische Ziele, Grundlagen und Verantwortlichkeiten fest. Ein weiterer Aspekt ist die Demografieanalyse mit den daraus folgenden lebensphasenorientierten Maßnahmen. Darüber hinaus wurden bereichsscharfe Personalbedarfsplanungen bis zunächst 2021/2022 angestellt und entsprechende Maßnahmen entwickelt, die regelmäßig fortgeschrieben werden.
Nach erfolgter Beteiligung des örtlichen Ausschusses für Personalmanagement, dem auch die Frauenvertreterin, die Schwerbehindertenvertretung und der Personalrat angehören, lege ich die vom Bezirksamt aktualisierte Fassung der Leitlinien Personalmanagement des Bezirksamtes Neukölln von Berlin vor.
Berlin-Neukölln,
Dr. Giffey BzBm
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