Drucksache - 1609/XIX  

 
 
Betreff: Integriertes Friedhofsentwicklungskonzept für die Evangelischen Friedhöfe an der Hermannstraße (IFEK Hermannstraße)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BA/BauNatBüDBA/StadtSozBüd
  Biedermann, Jochen
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
11.05.2016 
51. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
15.06.2016 
52. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
13.12.2017 
13. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfassung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme
Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Dem vom Evangelischen Friedhofsverband Berlin Stadtmitte beauftragten und vom Bezirksamt beschlossenen Integrierten Friedhofsentwicklungskonzept für die Evangelischen Friedhöfe an der Hermannstraße (IFEK Hermannstraße, Stand: Juli 2015) wird als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne von § 1 Abs. 6 Nr. 11 des Baugesetzbuchs (BauGB) zugestimmt. Es ist bei der Aufstellung von Bebauungsplänen und der Prüfung des Planerfordernisses im Sinne von § 1 Abs. 3 BauGB zu berücksichtigen.

 

Auf der Grundlage dieses Beschlusses wird das Bezirksamt gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 9 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) gebeten, auf eine entsprechende Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) von Berlin in der Fassung der Neubekanntmachung vom 5. Januar 2015 (ABl. S.31), zuletzt geändert am 28. Januar 2016 (ABl. S. 296), bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt hinzuwirken.

 

Berlin-Neukölln, den

 

________________________________________

Dr. GiffeyBlesing

BezirksbürgermeisterinBezirksstadtrat

 

A. Begründung

Anlass, Ziele, Zweck und Erfordernis eines Integrierten Friedhofsentwicklungskonzepts, Abgrenzung des Untersuchungsgebiets

Anlass für die Erarbeitung des vorliegenden Integrierten Friedhofsentwicklungskonzept (IFEK) war die seitens des Evangelischen Friedhofsverbands Berlin Stadtmitte angestrebte Entwicklung und Umwidmung von nicht mehr für Bestattungszwecke benötigten Friedhofsflächen entlang der Hermannstraße. Darüber hinaus bestanden konkrete Nachfragen anderer Kirchen und Religionsgesellschaften zur Inanspruchnahme von Teilflächen der Evangelischen Friedhöfe.

Zur Gewährleistung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung beauftragte der Evangelische Friedhofsverband das Büro Stattbau mit der Erarbeitung eines Integrierten Entwicklungskonzepts für die Friedhöfe (IFEK) entlang der Hermannstraße, angrenzende (Wohn-) Quartiere wurden in das Untersuchungsgebiet einbezogen.

Im Einzelnen sind nachfolgende Friedhöfe Bestandteil des IFEK:

Neuer Luisenstädtischer Friedhof;

St. Thomas Friedhof (neu, westlich der Hermannstraße), hier wurden die Ziele der Planfestsetllung zur Bundesautobahn A 100, 16. BA – naturnahe Parkanlage - übernommen;

St. Thomas Friedhof (alt, östlich der Hermannstraße);

Jerusalems- und Neue Kirchengemeinde-Friedhof V;

Neuer St. Jacobi Friedhof.

Nicht Bestandteil des Friedhofsentwicklungskonzepts sind die außerhalb der untersuchten Quartiere gelegenen Friedhöfe Emmausfriedhof (Hermannstraße 133) und der unter der Grundstücksbezeichnung Karl-Marx-Straße 4 geführte Alte St. Jacobi Friedhof sowie der Katholische St. Michael Friedhof (Hermannstraße 191-195).

Die Ergebnisse des vorliegenden Konzeptes sollen die wesentliche Grundlage bilden

zur Prüfung des Planerfordernisses im Sinne von § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB), zur Einleitung von Bebauungsplanverfahren sowie zur Änderung der Planungsziele für bereits aufgestellte Bebauungspläne

zur Prüfung einzelfallbezogener Genehmigungsentscheidungen auf der Grundlage geltenden Planungsrechts.

Ziel dieses IFEK ist die nachhaltige und langfristige Entwicklung der derzeitigen Friedhofsflächen und ihrer Verflechtungsbereiche unter Berücksichtigung baulich-räumlicher, stadtplanerischer, landschaftsplanerischer, kultureller, sozialer und wirtschaftlicher Belange. Das IFEK bildet hierbei eine fachübergreifende, verwaltungsinterne Grundlage für die Entwicklung und Umnutzung von nicht mehr für Bestattungen benötigten Friedhofsflächen.

Gemäß einem aus der Analyse heraus entwickelten Leitbild („Inseln im Häusermeer - bewahren und entwickeln“) sollen ehemalige Friedhofsflächen mit ihren gestaltprägenden Merkmalen als solche erkennbar bleiben. Dieses Gebot zielt insbesondere darauf ab, dass die historische und stadträumliche Bedeutung der Friedhöfe auch künftig gewahrt bleibt.

Durch baulich-funktionale Ergänzungen für Infrastruktur und Wohnen sowie Qualifizierung und Vernetzung von Freiräumen und verbesserten Wegebeziehungen werden die umliegenden Quartiere profitieren. Die Umnutzung nicht mehr benötigter Friedhofsflächen bietet insbesondere die Möglichkeit, die Wohnquartiere mit fehlender sozialer Infrastruktur zu versorgen und dringend benötigten Wohnraum im Bezirk Neukölln zu schaffen. Dazu gehört die vorgesehene Einordnung eines integrierten Infrastrukturstandortes im westlichen Teil des Neuen St. Jacobi Friedhofs. Neben einem Spielplatz und einer Kindertagesstätte kann hier eine dringend benötigte dreizügige Grundschule einschließlich Sporthalle und Sportfreiflächen für die zu verlagernde Peter-Petersen-Grundschule entstehen. Weitere Erweiterungsflächen (Freiflächen) sind auf dem Alten St. Thomas Friedhof, nördlich der Thomasstraße, zugunsten der Konrad-Agahd-Schule vorgesehen. Die Qualifizierung der Thomasstraße mit einer straßenbegleitenden Geh- und Radwegverbindung ist ebenfalls vorgesehen.

Die Sicherung der Finanzierung ist nicht Gegenstand des Integrierten Entwicklungskonzepts; diese ist im Rahmen nachgeordneter Verfahren sowie im Zusammenhang mit aktuellen bzw. zukünftigen Förderprogrammen (hier insbesondere Stadtumbau-West, ISEK „Tempelhofer Feld und Verflechtungsbereich“) zu klären.

In dem dicht bebauten Untersuchungsgebiet, das nur wenige Wohnbaupotenziale bietet, stellen die Friedhofsflächen das größte Potenzial für weitere stadträumlich verträgliche und bedarfsgerechte Entwicklungen dar. Unter Anwendung des Berliner Modells der kooperativen Baulandentwicklung soll eine sozialverträgliche Wohnbauentwicklung auf den Friedhofsflächen ermöglicht und der gegenwärtige Entwicklungsprozess im Untersuchungsgebiet stabilisiert werden. Den Folgen des angespannten Wohnungsmarktes und möglichen Verdrängungsprozessen in angrenzenden Quartieren soll hierdurch entgegengewirkt werden.

Planungsrechtliche Ausgangssituation

Im Flächennutzungsplan für Berlin vom 5. Januar 2015 (ABl. Nr. 2, S. 31), zuletzt geändert am 28. Januar 2016 (ABl. S. 296), werden die betreffenden Friedhofsflächen als Grünfläche mit dem Lagesymbol Friedhof dargestellt.

Das Plangebiet liegt innerhalb des Vorranggebiets für Luftreinhaltung.

Die geplanten Inhalte von Bebauungsplänen, die der Umsetzung der Ziele des IFEK Hermannstraße dienen, sind aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes nicht entwickelbar. Somit bedarf es einer Änderung des Flächennutzungsplanes durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt.

Im Baunutzungsplan für Berlin vom 28. Dezember 1960 (ABl. 1961 S. 742) sind die Friedhöfe der Jerusalem und Neuen Kirche V, Neuer Luisenstädtischer Friedhof und Alter St. Thomas Friedhof als Nichtbaugebiet ausgewiesen. Da diese Ausweisung als nicht übergeleitet gilt, beurteilt sich die Zulässigkeit von Vorhaben auf diesen Grundstücken nach §§ 34, 35 BauGB.

Der Bebauungsplan XIV-269, festgesetzt am 10. Juli 1995 (GVBl. S. 470), hat den Neuen St. Jacobi Friedhof als Grünfläche mit den Zweckbestimmungen „Friedhof“, „Parkanlage“ und „Spielplatz“ und als Friedhofszwecken dienendes Sondergebiet festgesetzt.

Die im Jahr 1991 aufgestellten Bebauungsplanentwürfe XIV-284 und XIV-285 beinhalten die planungsrechtliche Sicherung der Friedhofsflächen des Neuen Luisenstädtischen Friedhofs, des Alten St. Thomas Friedhofs sowie des Friedhofs Jerusalem und Neue Kirche V als Grünfläche.

Rahmenbedingungen / Analyse / Konzept

Die Inhalte des IFEK Hermannstraße sowie die Dokumentation des bisherigen Beteiligungsprozesses durch den Evangelischen Friedhofsverband Berlin Stadtmitte sind den nachfolgenden Anlagen zu entnehmen.

 

B. Rechtsgrundlagen

Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722);

Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) in der Fassung vom 10. November 2011 (GVBl. S. 693).

 

C. Anlagen

Evangelischer Friedhofsverband Berlin Stadtmitte (Hrsg.) / STATTBAU Stadtentwicklungsgesellschaft mbH, IFEK Hermannstraße – Integriertes Friedhofsentwicklungskonzept für die Evangelischen Friedhöfe an der Hermannstraße, Juni 2015;

 

Evangelischer Friedhofsverband Berlin Stadtmitte / STATTBAU Stadtentwicklungsgesellschaft mbH / Urbanizers – Büro für städtische Konzepte Neumüllers Langenbrinck GbR, Integriertes Friedhofsentwicklungskonzept (IFEK) Hermannstraße – Dokumentation des Beteiligungsverfahrens, Februar 2016.

 

 

-Schlussbericht-

 

 

Auf der Grundlage des IFEK Hermannstraße wurde eine entsprechende Änderung des Planinhalts für die Bebauungspläne XIV-284 („St. Michael Kirchhof I, Kirchhof Luisenstadt II, St. Thomas - Kirchhof“, BA-Beschluss vom 30.8.2016) und XIV-285 („Kirchhof V der Jerusalems- und Neuen Kirche“, BA-Beschluss vom 10.1.2017) sowie die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit der Bezeichnung XIV-269-1 („St. Jacobi Kirchhof II“, BA-Beschluss vom 17.10.2017, veröffentlicht im Amtsblatt für Berlin Nr. 46 vom 27.10.2017 auf Seite 5253) beschlossen.

 

Zugleich wurde seitens der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen mit Beschluss vom 26.5.2016 die Einleitung einer Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen (lfd. Nr. 03/16, Friedhöfe beiderseits Hermannstraße – Amtsblatt für Berlin Nr. 24 vom 17.6.2016 auf Seite 1314). Die Änderung erfolgt gemäß § 8 Abs. 3 des Baugesetzbuchs im Parallelverfahren mit den Bebauungsplänen XIV-284, -285 und -269-1.

 

Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung (Drs. Nr. 1609/XIX) als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, den. November 2017

 

 

 

________________________________________

Dr. GiffeyBiedermann

BezirksbürgermeisterinBezirksstadtrat

 

 
 

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