Drucksache - 1171/XIX  

 
 
Betreff: Fusion Martin-Lichtenstein-Schule und Hermann-von-Helmholtz-Schule
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BA/BiSchulKuSportBA/BiSchulKuSport
Verfasser:BzBM Buschkowsky/BzStRin Dr. GiffeyDr. Giffey, Franziska
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
28.01.2015 
36. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Beschluss

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Martin-Lichtenstein-Schule (Grundschule – Schulnummer 08G32) und die Hermann-von-Helmholtz-Schule (Integrierte Sekundarschule – Schulnummer 08K02) fusionieren zum Schuljahr 2015/16 zu einer Integrierten Sekundarschule mit Grundstufe und führen fortan den Namen Hermann-von-Helmholtz-Schule.

 

Begründung:

Die Martin-Lichtenstein-Schule ist eine Grundschule im offenen Ganztagsbetrieb mit derzeit 266 Schüler/innen. Die Hermann-von-Helmholtz-Schule ist eine Integrierte Sekundarschule im gebundenen Ganztagsbetrieb mit derzeit 446 Schüler/innen.

 

Beide Schulen sind benachbart, d.h. die Schulgrundstücke lassen sich ohne Probleme zu einem gemeinsamen Grundstück zusammenfassen, und sie arbeiten sowohl untereinander als auch mit den umliegenden Einrichtungen (u.a. Kita, Nachbarschaftshaus, Jugendclub) sehr eng zusammen. Um diese Zusammenarbeit noch gezielter und effizienter zu gestalten, haben die schulischen Gremien beschlossen, einen Antrag auf Fusion beider Schulen zu einer Integrierten Sekundarschule mit Grundstufe zu stellen. Zentrale Zielsetzung ist es, die Kinder mit einer durchgängig pädagogischen Arbeit zu stärken und noch gezielter zu fördern und zu fordern.

 

Ein wesentlicher Unterschied zum Modell der Gemeinschaftsschule mit einer Binnendifferenzierung ist bei der Integrierten Sekundarschule mit Grundstufe der Ansatz der äußeren Differenzierung in den Hauptfächern Deutsch, Mathematik, Englisch und Chemie. Hierbei werden die Schüler/innen in einheitlichen, nach Leistung differenzierten Lerngruppen gefördert, während die Binnendifferenzierung die individuelle Förderung einzelner Schüler/innen innerhalb der bestehenden Lerngruppen zum Prinzip hat.

 

In den Gesamtkonferenzen und in den Schulkonferenzen beider Schulen erfolgte die Beschlussfassung zum Fusionsantrag im September 2014. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft - regionale Schulaufsicht Neukölln – hat den Fusionsantrag mit Schreiben vom 24.09.2014 ebenfalls befürwortet.

 

Die schulischen Gremien haben sich darüber hinaus verständigt, der Schule zukünftig den Namen Hermann-von-Helmholtz-Schule zu geben. Der Grund liegt im Bekanntheitsgrad der Schule, der u.a. in dem gewonnenen Schulpreis „Starke Schule. Deutschlands beste Schulen, die zur Ausbildungsreife führen“ und der damit verbundenen Assoziation des Schulnamens begründet ist. Der Name Martin-Lichtenstein-Schule entfällt mit Beschlussfassung zur Fusion. Auch diese Entscheidung fand die Zustimmung der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft. Der Schulträger befürwortet sowohl die Fusion beider Schulen als auch den gemeinschaftlichen Namen Hermann-von-Helmholtz-Schule.

 

Gemäß § 111 Abs. 3 Nr. 2 des Schulgesetzes Berlin erfolgte die Anhörung des Bezirksschulbeirats am 13.01.2015. Nach §109 Abs. 3 des Schulgesetzes Berlin entscheiden die Bezirke über die Zusammenlegung der von ihnen verwalteten Schulen. Nach §12 Ziffer 10 des Bezirksverwaltungsgesetzes hat die Bezirksverordnetenversammlung über die Zusammenlegung zu entscheiden.
 

BezirksbürgermeisterBezirksstadträtin

BuschkowskyDr. Giffey

 

 
 

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