Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Drucksache - 1163/XIX
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das BA Neukölln wird gebeten sich im Rat der Bürgermeister gegen die geplante 4. Änderung des Ausführungsgesetzes zum Baugesetzbuch in der jetzigen Form auszusprechen. Die Absicht des Senats, bezirkliche Planungskompetenzen an sich zu ziehen, widerspricht dem Prinzip der bezirklichen Selbstständigkeit in der Bauleitplanung.
Begründung: Statt einer automatischen, vorab erfolgenden Rechtsprüfung aller B-Pläne durch den Senat, soll bei Bedarf die Inanspruchnahme einer freiwilligen rechtl. Prüfung durch eine Senatsstelle möglich sein. Die rechtliche Vertretung ist beim Bezirk zu belassen, jedoch die Übernahme entstehender Kosten durch den Senat zu ermöglichen. Mit der Verpflichtung zur Vorlage hat der Senat jedoch Zugriff auf die gesamte und orginär in der Hoheit der Bezirke liegende Bauleitplanung. Sie ermöglicht dem Senat massive Eingriffe in die bereits jetzt auf rasche Baugenehmigung und nicht auf Bürgerpartizipation orientierte Bauplanung.
Sie betrifft u.a. auch die bisher eigenverantwortlich zwischen Bezirk u. Investor anhand der Leitlinie „Kooperative Baulandentwicklung“ ausgehandelten, bzw. darüber hinausgehenden Städtebaulichen Verträge. Gleiches gilt für die Option Wohnungsbauvorhaben aus besonderen städtebaulichen Gründen bereits ab 200 Wohnungen (vorher 500) unter Senatsverantwortung zu stellen. Damit würden Bürgerbegehren als Instrument der direkten Demokratie bei größeren Projekten ausgehebelt.
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