Drucksache - 0949/XIX  

 
 
Betreff: Stellplatzkonzept
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BzBm/FinBA/FinWi
  Buschkowsky, Heinz
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
04.06.2014 
29. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Vorlage zur Kenntnisnahme
Beschluss

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

Ausgangslage

Mit Bezirksamtsbeschluss vom 24.06.2003 ist ein Parkplatzkonzept inklusive der Einführung einer Entgeltpflicht auf den Stellplätzen des Dienstgebäudes Rathaus Neukölln (Parkplatz Erkstr., Serenadenhof) sowie auf dem Gelände des ehemaligen Dienstgebäudes Mariendorfer Weg beschlossen worden. Zum 01.01.2004 wurde diese dann umgesetzt. Grundlage hierfür waren zum einen die Allgemeine Anweisung über die Bereitstellung von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge und Abstellmöglichkeiten für Fahrräder (Stellplatzanweisung) vom 08.08.1995 (Dienstblatt Teil I Nr. 8/1995) und zum anderen die zwingende Einhaltung der Brandschutzgrundsätze vom 26.05.1998 (Dienstblatt I Nr. 6 vom 02.10.1998). Die Einbeziehung des Parkplatzes Boddinstr. folgte zum 01.08.2008.

Die bisherige Mischnutzung des Parkplatzes (Anwohner, Besucher, Mitarbeiter) wurde aufgegeben und der Parkplatz für die Öffentlichkeit geschlossen. Insgesamt wurden mit Umsetzung des Konzeptes auf dem Geländes des Rathauses Neukölln 35 Parkplätze installiert, wovon zunächst nur 22 tatsächlich der Vermietung zugeführt wurden (davon
4 an Externe). Es wurden 3 Parkplätze für Menschen mit Behinderungen eingerichtet, die nur beschränkt der Entgeltpflicht unterliegen.

Auf dem Parkplatz Erkstr. wurden zwei sog. (kostenfreie) Firmenparkplätze (für Wartungsfirmen etc.) eingerichtet.

Auf dem Serenadenhof sind 2 Parkplätze für die Rathausinspektion eingerichtet worden. Der Beschäftigtenvertretung (Personalrat, Frauenvertreterin, Schwerbehinderten-vertretung) wurden 4 (bis 31.12.2003 lediglich 2) Parkplätze kostenfrei zur Verfügung gestellt.

Aufgrund von Sanierungsmaßnahmen wurde die Parkplatzkonzeption auf dem Serenadenhof umgestellt und es werden nunmehr 16 Parkplätze an Mitarbeiter/innen vermietet. Ein Parkplatz wird der vertraglich gebundenen Firma Blank und Hehl (Elektriker) entgeltfrei zur Verfügung gestellt. Andere Vertragsfirmen (z.B. WTG) verfügen über keine kostenfreie Stellfläche auf dem Gelände des Rathauses. Lieferverkehr ist jederzeit möglich.

 

 

Gegenwärtige Situation

Aktuell werden 32 Parkplätze an Mitarbeiter/innen und 3 Parkplätze (B1 bis B3) an schwerbehinderte Mitarbeiter/innen auf dem Parkplatz Erkstr./ Serenadenhof vermietet.

4 Parkplätze werden weiterhin kostenfrei den Beschäftigtenvertretungen (PR, SBV, FV) überlassen. Darüber hinaus werden insgesamt 4 sog. Firmenparkplätze zur Verfügung gestellt. Ein Parkplatz ist der Fa. Blank und Hehl (Nr. 20) sowie ein weiterer dem Postdienst (derzeit Fa. Hectas) / der BVV/ Ältestenrat (Parkplatz-sharing)  - Parkplatz B4 kostenfrei zugeordnet.

Es werden darüber hinaus insgesamt 3 Parkplätze (außerhalb des geschlossenen Bereiches) sowie zwei Garagen an Dritte vermietet.

Insgesamt werden jährlich aktuell 9.683,88 EUR an Mieteinnahmen generiert.

Auf dem Parkplatz Boddinstr. stellt sich die Situation wie folgt dar:

Der Parkplatz verfügt über 30 Stellplätze. Davon sind drei Stellplätze für Menschen mit Behinderungen vorgesehen, 3 Stellplätze werden den Mitarbeiter/innen der SenBJW kostenfrei überlassen, der Bezirksstadträtin und dem örtlichen Personalrat des Bezirksamtes wird jeweils ein Stellplatz kostenfrei überlassen. Darüber hinaus wird ein sog. Firmenparkplatz zur Verfügung gestellt. Insgesamt werden jährlich rund 5.200,00 EUR an Einnahmen generiert.

 

Künftiges Konzept

Zwischenzeitlich ist die Stellplatzanweisung außer Kraft getreten. Es erscheint jedoch weiterhin sinnvoll, diese Regelungen weitestgehend analog anzuwenden.

Aus Sicht des Objektmanagements sind daher die folgenden Anpassungen zweckmäßig:

 

  1. Es werden grundsätzlich keine Stellplätze kostenfrei überlassen (Ausnahme: Menschen mit Behinderung mit dem Merkmal „aG“)

 

Rathaus Neukölln

  1. Bisher sind den Beschäftigtenvertretungen insgesamt 4 Stellplätze (2 PR, 1 FV,
    1 SBV) kostenfrei überlassen worden. Grundlage für die Anzahl war die seinerzeit geltende Stellplatzverordnung (Nr. 2 Abs. 1 Buchstabe) nach der Maßgabe:
    1 Stellplatz pro 3 freigestellte Mitglieder.

Analog zu der o.g. Regelung werden künftig nur noch 3 Stellplätze (gegen Entgelt) zur Verfügung gestellt, da die Zahl der freigestellten Mitglieder des Personalrates zwischenzeitlich von 5 auf 3 gesunken ist:

  • 1 Personalrat
  • 1 Frauenvertreterin
  • 1 Schwerbehindertenvertretung

 

  1. Die bisherigen ausgewiesenen Firmenparkplätze (Erkstr., Stellplatz Nr. 1 und 2) sollen weiterhin für diese Zwecke genutzt werden. Ebenso hat sich die Parkplatz-sharing-Lösung (Parkplatz B 4) zwischen dem BVV-Ältestenrat und dem Postdienstleister bewährt.

Der Firmenparkplatz Nr. 20 soll künftig nicht mehr als solcher genutzt werden. Bei erforderlichem Lieferverkehr ist ein Kurzzeitparken in der ausgewiesenen Lieferzone des Parkplatzes möglich.

Der Parkplatz ist der Vermietung zuzuführen.

 

 

  1. Auf dem Garagenhof werden derzeit 9 Parkplätze kostenfrei überlassen (Fraktionen der SPD, CDU, GRÜNE, Piraten, der BVV, sowie BiSchulKuDez, SozDez, BauNatBüdDez, JugGesDez).

Diese Parkplätze werden künftig entgeltpflichtig sein (50% Minderung, da es sich um einen Wirtschaftshof/ dienstliche Bewegungsfläche handelt und die ständige Verfügbarkeit der Parkplätze nicht durch die SE FM sichergestellt werden kann).

Das Entgelt für den Dienstwagen BzBm ist als geldwerter Vorteil steuerlich geltend zu machen.

 

Boddinstr.

 

  1. Der Parkplatz Nr. 5 (bisher kostenfreie Überlassung an die Beschäftigtenvertretung Neukölln) wird der Vermietung zugeführt.

Die bisher kostenfrei an die Mitarbeiter/innen der SenBJW überlassenen Stellplätze unterliegen der Entgeltpflicht.

Der der Bezirksstadträtin zugewiesene Parkplatz bleibt weiterhin kostenfrei, da die Dezernentin bereits auf dem Gelände des Rathauses Neukölln der Entgeltpflicht unterliegt.

 

Andere Parkplätze auf Dienstgrundstücken des Bezirksamtes

 

  1. Der Fachbereich Objektmanagement wird zunächst eine Übersicht über die weiteren vorhandenen Parkplätze auf Dienstgrundstücken erstellen (an Schulen – Hausmeister, Lehrkörper -, Betriebsstätten der Abt. BauNatBüd, an Jugendfreizeitstätten etc.). Parkplätze für Hausmeister auf Schulgrundstücken unterliegen zu 50% der Entgeltpflicht.

Danach ist im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung festzustellen, ob diese Parkplätze tatsächlich einer Vermietung zugeführt werden können. Die Abteilung Bildung, Schule, Kultur und Sport, FB Sport führt diese Untersuchung für die in ihrer Zuständigkeit liegenden Grundstücke durch.

Die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung wird zum 31.12.2014 abgeschlossen sein.

 

Finanzielle Auswirkungen

 

  1. Das Entgelt ist in seiner Höhe seit Einführung der Entgeltpflicht unverändert. Daher ist hier, auch unter Billigkeitsaspekten, eine wirtschaftliche Anpassung vorzunehmen.

Die sich in der Umgebung befindlichen Parkhäuser kosten aktuell mind.
30,00 EUR/ Monat. Der bisherige Jahresbetrag für einen Stellplatz auf dem Gelände Rathaus Neukölln und Boddinstr. sollte daher von derzeit 250,00 EUR auf 300,00 EUR angehoben werden.

Rathaus Neukölln:

Insoweit würde sich die monatlichen Einnahmen von 806,00 EUR auf 1.100,00 EUR erhöhen (jährlich also von 9.683,88 EUR auf 13.200,00 EUR). Mitarbeiter/innen mit dem Merkmal „G“ zahlen weiterhin nur 50%, Mitarbeiter/innen mit dem Merkmal „aG“ erhalten weiterhin einen kostenfreien Parkplatz.

Darüber hinaus werden weitere 112,50 EUR monatlich (= 1.350,00 EUR/ Jahr) für die Vermietung auf dem Garagenhof als Einnahme zu verbuchen sein.

Boddinstr.

Die monatlichen Einnahmen würden sich von aktuell 437,43 EUR auf 625,00 EUR erhöhen (jährlich also von 5.249,16 EUR auf 7.500,00 EUR) erhöhen.

 

 

Zahlungsmodus

Den Parkplatzmieter/innen bleibt es weiterhin überlassen, ob sie eine Jahreseinmalzahlung, eine monatliche Überweisung (bisher 20,83 EUR, künftig 25,00 EUR) oder Gehaltseinzug als Zahlungsweise wählen. Hierfür ist mit den bisherigen Mieter/innen ein Anpassungsvertrag zu schließen. Sollten sich die Mieter/innen mit der Erhöhung nicht einverstanden erklären, sind die Verträge fristgerecht zu kündigen.

 

  1. Der bisher verwendete Mietvertrag ist durch das Rechtsamt überprüft und modifiziert worden und soll nun ab sofort in der erneuerten Version verwendet werden.

 

 

 

 

 

 
 

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