Drucksache - 0744/XIX  

 
 
Betreff: Ausreichende Gemeinschaftsräume für die entstehende Unterkunft für Flüchtlinge
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GrüneBA/Soz
  Szczepanski, Bernd
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
30.10.2013 
22. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
28.01.2015 
36. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Beschluss
Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 30. Oktober 2013 ist das Bezirksamt gebeten worden, sich für eine ausreichende Ausstattung der Flüchtlingsunterkunft in der Haarlemer Straße 89 einzusetzen.

 

Gleichwohl dem Bezirksamt in Angelegenheiten der Unterbringung von Flüchtlingen und Asylsuchenden keine Zuständigkeit obliegt, hat sich das Bezirksamt von Anfang an in der Verantwortung gesehen, die Errichtung und den Betrieb der Flüchtlingsunterkunft zu unterstützen und konstruktiv zu begleiten.

 

So konnte zur Erhöhung der Wohn- und Aufenthaltsqualität beispielsweise noch die Verschiebung des hinteren Gebäudeteils erreicht werden. Dies kann jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass für das Bezirksamt aufgrund der gesamtstädtischen Situation eines unverminderten Zugangs an Flüchtlingen und des damit einhergehenden Bedarfs, kurzfristig dringend benötigte Unterkünfte bereitszustellen, objektiv keine Möglichkeiten mehr bestanden, zum Zeitpunkt des BVV-Beschlusses inhaltlich auf die Planung der Unterkunft erfolgreich einzuwirken. Alle Verfahrensabläufe und operativen Entscheidungen (Ausnahme: Erteilung der Baugenehmigung), lagen und liegen ausschließlich beim Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo).

 

Da dem Bezirksamt die Vertragsinhalte zwischen dem LAGeSo und dem Betreiber der Flüchtlingsunterkunft nicht bekannt sind, können im vorliegenden Fall der Errichtung der Unterkunft lediglich die Qualitätsanforderungen für vertragsgebundene Unterkünfte des LAGeSo herangezogen werden.

 

In der Unterkunft in der Haarlemer Straße gibt es insgesamt fünf Multifunktionsräume, von denen sich jeweils ein Aufenthaltsraum (u.a. TV- und Internetzugang) im Haus I bzw. Haus II befindet und auch für Schulungszwecke genutzt werden kann. Weiterhin steht ein Beratungsraum für die Durchführung von Beratungs- und Betreuungsaufgaben zur Verfügung. Zwischenzeitlich ist der Kinderbetreuungsraum mit zwei Mitarbeiterinnnen ganztägig besetzt, und ein angrenzender Raum steht für die Hausaufgabenbetreuung zur Verfügung. Zusätzlich wird ein weiterer Raum für die kreative Beschäftigung von älteren Kindern und Jugendlichen vorgehalten. Insoweit werden die Vorgaben des LAGeSo erfüllt.

 

Das Bezirksamt hält es für dringend erforderlich, in Gemeinschaftsunterkünften auch ausreichend zusätzliche Räume für Bildungs- und Freizeitaktivitäten vorzusehen und wird sich daher bei der zuständigen Senatsverwaltung weiterhin dafür einsetzen, dass die Anforderungen an die Betreiber von Unterkünften dahingehend überarbeitet werden.

 

Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss damit als erledigt an.

 

 

BuschkowskySzczepanski

BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat

 

 

 

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass bei der einzurichtenden Unterkunft für Flüchtlinge an der Neuen Späthstraße ausreichende Gemeinschaftsräume vorgehalten werden, z. B.  für Sprachkurse, Beratungsangebote, Möglichkeiten für die Verrichtung von Hausaufgaben und Aufenthaltsräume für spielende Kinder.

 

 

 

 
 

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