Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Drucksache - 0650/XIX
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Der vom Stadtentwicklungsamt -Fachbereich Stadtplanung- aufgestellte Bebauungsplan XIV-263b für das Grundstück Zeitzer Straße 6 im Bezirk Neukölln, sowie der Entwurf der Rechtsverordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans XIV-263b (siehe Anlage) werden nach § 6 Abs. 3 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl.S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. November 2005 (GVBl. S. 692) sowie §12 Abs.2 Nr.4 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) in der Fassung vom 14. Dezember 2005 (GVBl. 2006 S. 2) beschlossen.
Der Bebauungsplan soll nach Durchführung des Anzeigeverfahrens gemäß § 6 Abs. 4 AGBauGB vom Bezirksamt gemäß § 6 Abs. 5 AGBauGB als Rechtsverordnung festgesetzt werden.
a) Gleichzeitig beschließt die Bezirksverordnetenversammlung das Ergebnis der öffentlichen Auslegung, wie unter Punkt II 3.5.4 der anliegenden Begründung beschrieben. b) Nach Festsetzung des Bebauungsplans XIV-263b ist der Bezirksverordnetenversammlung eine Mitteilung zu machen.
Der Bebauungsplan XIV-263b für das Grundstück Zeitzer Straße 6 im Bezirk Neukölln, ist am 17.9.2013 durch Rechtsverordnung des Bezirksamtes Neukölln festgesetzt worden.
Die Verordnung ist am 27.9.2013 im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin Nr. 24 auf Seite 515 verkündet worden.
Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung (Drs.Nr. 0650/XIX) als erledigt an.
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