Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Drucksache - 0436/XIX
Die Blaschkoallee ist in dem Bereich durchgängig mit einer zugelassenen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h ausgewiesen. Im weiteren Bereich der Querungsstelle sind in beiden Fahrtrichtungen Zeichen 136 StVO ( Achtung Kinder) aufgestellt. Die Blaschkoallee wird durch einen Mittelstreifen getrennt, so dass von den Fußgängern beim Überqueren der Fahrbahn jeweils nur fließender Verkehr aus einer Richtung zu beachten ist. An der genannten Kreuzung ist der Mittelstreifen mit einer großen aufgeweiteten Aufstellfläche versehen, auf der die Fußgänger geschützt stehen können. An der Kreuzung Onkel-Bräsig-Straße/Blaschkoallee ist eine Fahrbahnvorstreckung auf der Fahrbahn markiert. Pro Fahrtrichtung sind ein Parkstreifen und zwei Fahrspuren für den fließenden Verkehr vorhanden.
In der Onkel-Bräsig-Straße liegt die Fritz-Karsen-Schule mit Angeboten von der Grundschule bis Sekundarstufe. Örtlich ist sie näher am U-Bahnhof Parchimer Allee gelegen. Die Herman-Nohl-Schule mit gleichem Angebot, befindet sich in der Hannemannstraße. Eine Kita ist in der Hannemannstraße/Riesestraße eingerichtet.
Mit der Drucksache 89/XIX ist im Jahr 2012 die Einrichtung eines Fußgängerüberweges an der Stelle beantragt worden. Die Kriterien der StVO zur Einrichtung eines FGÜ ergaben jedoch, dass FGÜ nicht über zwei Fahrstreifen in gleicher Fahrtrichtung angelegt werden dürfen. Im Rahmen der Prüfung hatte an einem Freitag in der Zeit von 07.20 – bis 08.10h eine Ortsbesichtigung stattgefunden. Die Zählung ergab 14 Schüler, die die Blaschkoallee von der Riesestraße in Richtung Onkel-Bräsig-Straße überquerten. In der Gegenrichtung waren es 7 Schüler. Es waren keine Grundschüler. 13 Radfahrer überquerten die Blaschkoallee aus der Richtung Onkel-Bräsig-Straße in Richtung Riesestraße. Es entstanden genügend große Lücken im Verkehr, so dass keine Gefährdungen beim Überqueren der Blaschkoallee zu beobachten waren. Der Polizeiabschnitt 56 teilte für den Bereich der Überquerungsstelle keine bekannten Konflikte mit.
Aus straßenverkehrsbehördlicher Sicht ist die Einrichtung einer Lichtzeichenanlage nicht erforderlich. Darüber hinaus hätte der Antrag bei der Verkehrslenkung Berlin wenig Aussicht auf Erfolg, da es für die Anordnung von Lichtzeichenanlagen eine stadtweite Prioritätenliste gibt.
Das Bezirksamt sieht hiermit den Beschluss der BVV als erledigt an.
Berlin-Neukölln, den 04. März 2014
Heinz Buschkowsky Bezirksbürgermeister
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