Drucksache - 0302/XIX  

 
 
Betreff: Bildungsgutscheine für nachhaltige berufliche Qualifikationen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LINKELINKE
Verfasser:Mourgues, ErikaMourgues, Erika
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
22.08.2012 
10. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
26.10.2016      Ablauf der Wahlperiode     
Sozialausschuss Entscheidung
09.10.2012 
11. öffentliche Sitzung des Sozialausschusses vertagt   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Antrag überwiesen
im Ausschuss vertagt
Beschluss

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Das Bezirksamt wird gebeten, sich beim JobCenter Neukölln dafür einzusetzen, dass mit dem Instrument der Bildungsgutscheine dauerhafte berufliche Qualifikationen ermöglicht werden. Besonders in „Mangelberufen“, wie in der Alten- und  Krankenpflege oder im Erziehungsbereich, soll qualifiziert ausgebildet werden. Die Ermöglichung und Förderung von hochwertigen Berufsausbildungen kann die beruflichen Perspektiven nachhaltig verbessern.

 

  1. Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei der zuständigen Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass sowohl bei der Berufsausbildung zu Kranken- und Altenpfleger(n)/innen als auch bei den Erzieher(n)/innen das Instrument der Bildungsgutscheine durch die Berliner JobCenter Anwendung findet.

 

Begründung:

Wie aus der Mündlichen Anfrage „Bildungsgutscheine für Pflegeberufe“ vom 13.06.2012 (DRS/0291/XIX) hervorgeht, steigt die Zahl der Eintrittszahlen in Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung an. Dabei scheint es jedoch wichtig, die Qualität dieser Maßnahmen zu steigern. Anstatt auf kurzfristige Weiterbildungskurse sollte verstärkt auf mehrjährige Berufsausbildungen gesetzt werden. Vor allem in den Bereichen Pflege und Erziehung gibt es ausreichend Bedarf an qualifiziertem Personal.

 

 

Stand 15.01.2014

Nach Rücksprache mit Frau Schönthal (Vorsitzende Sozialausschuss) wird die Drucksache nicht weiter behandelt und soll ohne weitere Beratung in der BVV abgeschlossen werden.

 

Die antragstellende Fraktion hat kein weiteres Interesse bekundet und wurde angehalten, sich um die Einbringung und Weiterverfolgung der Drucksache selbst zu bemühen. Dies ist jedoch nicht geschehen. Das BVV-Büro machte mehrfach darauf aufmerksam.

 

 

 
 

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