Drucksache - 0087/XIX  

 
 
Betreff: Späthstraßenbrücke öffnen - Einheit vollenden
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUBA/FinWi
Verfasser:Schulze, KarstenDr. Giffey, Franziska
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
25.01.2012 
4. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung Entscheidung
14.02.2012 
4. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vertagt   
26.05.2015 
38. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vertagt   
13.10.2015 
41. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
09.12.2015 
46. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
06.09.2017 
9. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Antrag überwiesen
Beschluss
VzK-SB
Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei entsprechenden Stellen dafür einzusetzen bzw. selbst Maßnahmen zu ergreifen, um

 

  1. den Stacheldraht an der Späthstraßenbrücke entfernen zu lassen;

 

  1. die Späthstraßenbrücke für Fußgänger, Radfahrer, Skater und Rollstuhlfahrer zugänglich zu machen;

 

  1. an der Späthstraßenbrücke eine Tafel anzubringen, auf der die Geschichte der denkmalgeschützten Brücke und die Bedeutung des Namensgebers für die Neuköllner Lokalgeschichte erläutert werden.

 

Begründung:

Seit 2002 ist die Späthstraßenbrücke für den Straßenverkehr durch die Eröffnung der Neuen Späthstraßenbrücke, die in eine Brücke über die Bundesautobahn 113 übergeht, obsolet geworden. Die 1906 erbaute und als einzige von der Sprengungsaktion der Wehrmacht zum Kriegsende verschont gebliebene Teltowkanalbrücke war durch die demontierte Fahrbahnplatte während der Teilung Deutschlands ein Symbol für die Teilung und nach der Wiederinstandsetzung 1992 ein Symbol für Einheit. Deshalb ist der Stacheldraht an den Brückenzugängen unhaltbar. Für die Anwohner und Koloniebewohner auf der Westseite des Teltowkanals ist es ein Qualitätsgewinn, schneller auf den Mauerradweg zu gelangen.

 

 

 

-Schlussbericht-

 

Die Späthstraßenbrücke wurde im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zur Bundesautobahn BAB A 113 verkehrsrechtlich entwidmet und stillgelegt. Das sich im Eigentum der Bundeswasserstraßenverwaltung befindliche Brückenbauwerk müsste vom Land Berlin zunächst erworben und danach als Verkehrsverbindung für den Fuß- und Radverkehr neu gewidmet werden. Darüber hinaus müssten neue Zufahrtsrampen auf der östlichen Seite des Teltowkanals errichtet werden. Bislang hatte der Senat hierfür kein verkehrliches Erfordernis gesehen.

 

Das Bezirksamt Neukölln prüft aktuell den Sachverhalt vor dem Hintergrund der neuen Radverkehrspolitik und beabsichtigt, an den Senat mit dem Vorschlag heranzutreten, die Späthbrücke als zusätzliche Anbindung an die geplante Radschnellroute entlang der Autobahntrasse zu nutzen.

 

Die BVV hat diesen Beschluss in ihrer Sitzung am 21.06.2017 erneuert. Über die weitere Entwicklung wird das Bezirksamt daher im Zusammenhang mit dem Beschluss der BVV Drs. Nr. 0220/XX berichten.

 

Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der BVV als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, den       . August 2017

 

 

 

 

Dr. Franziska Giffey

Bezirksbürgermeisterin

 
 

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