Drucksache - 1893/XVIII  

 
 
Betreff: Haushaltssteuernde Maßnahmen 2011
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:HauptSPD
Verfasser:von Kieseritzky, RotherOeverdieck, Lars
Drucksache-Art:Beschlussempfehlung - 1. LesungBeschlussempfehlung - 1. Lesung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
13.07.2011 
48. (außerordentliche) öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Beschlussempfehlung - 1. Lesung
Änderungsantrag FDP
Änderungsantrag Grüne
Änderungsantrag SPD

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme der Beschlussempfehlung in folgender Fassung:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln betrachtet die Entwicklung derunkontrollierten Ausgaben in der Abteilung Jugend mit allergrößter Sorge und gesteigertem Unverständnis über die Haushaltsführung durch die zuständige Stadträtin Frau Vonnekold.

 

In Verantwortung für den diesjährigen Haushalt des Bezirks, der mit großer Mehrheit beschlossen wurde, als Ganzes sowie zum Schutz zukünftiger Haushalte und der Erhaltung eines politischen Gestaltungsspielraumes und damit in Abänderung des Beschlusses der BVV vom 23.9.2009, dass „bei Anzeichen der Nichteinhaltung der nunmehr eingestellten Haushaltsmittel zur Sicherstellung des Gesamthaushaltes massive haushaltswirtschaftlich steuernde Eingriffe in den Etat des Jugendamtes vorzunehmen" sind, ersucht die Bezirksverordnetenversammlung das Bezirksamt in Ergänzung bzw. Abänderung seines Beschlusses, folgende Maßnahmen durchzuführen:

 

  1. Die in der Sondersitzung des Bezirksamtes am 29.06.2011 beschlossenen Sperren werden aufrechterhalten.

 

  1. Die Rücklage der Altersteilzeit wird nicht reduziert.

 

  1. Der Managementgewinn aus dem Abriss der Mittelstufenzentren in Höhe von 1,6 Mio. EUR soll nicht für die bauliche Unterhaltung 2012 verwendet werden, sondern in den Jahresabschluss zur Defizitminderung der HzE 2011 einfließen. Mit der Senatsfinanzverwaltung ist entsprechend zu verhandeln.

 

  1. Die Abt. Jugend wird aufgefordert, bis zum 30.9.2011 ein Konzept dem BA vorzulegen, aus dem hervorgeht, wie die Abt. Jugend den Ausgleich überbordender HzE-Ausgaben im Verltnis zu den freiwilligen sozialen Leistungen künftig herbeiführen will. Der Grundsatz, die Erfüllung gesetzlicher Pflichtaufgaben geht vor Ausreichung freiwilliger sozialen Leistungen, muss beachtet werden. Der BVV ist das Konzept unverzüglich nach ihrer Konstituierung vorzulegen. Für 2012 dürfen bis zur Beschlussfassung der BVV keine Verträge geschlossen bzw. verlängert werden.

 

  1. Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, ob rechtliche Hindernisse dem Entzug der Kompetenzen einer Beauftragten für den Haushalt bei Bezirksamtsmitgliedern entgegenstehen.

 

  1. r die Aufstellung des Haushaltsplanentwurfes 2012/2013 gibt die BVV die Empfehlung, einen Rückzahlungsmodus für die Aufwendungen anderer Abteilungen infolge des Missmanagements in der Abt. Jugend vorzusehen.

 

  1. Der Rechnungshof von Berlin ist um eine Sonderprüfung der Verfahren und der Finanzströme bei den Hilfen zur Erziehung in der Abt. Jugend zu bitten.

 

  1. Die im Einnahmefeld E03 der Abteilung Jugend anfallenden Mehreinnahmen in Höhe von 600.000 Euro werden genutzt, um die Kürzungen der Personalmittel und der baulichen Unterhaltung (Punkt 3 und 8 des BA-Beschlusses vom 29.06.2011) um jeweils 250.000 Euro geringer ausfallen zu lassen und mit 100.000 Euro Punkt 2 gegenzufinanzieren.

 

  1. Die auf Grund des Beschlusses vom 29.06.2011 ausgesprochenen Kündigungen der Verträge für freiwillige soziale Leistungen werden zurückgenommen.

 

 
 

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