Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Drucksache - 1805/XVIII
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung wählt für den Beirat in Sozialhilfeangelegenheiten bei der Abteilung Soziales, Wohnen und Umwelt des Bezirksamtes Neukölln
für das bisherige Mitglied beim Diakonischen Werk Neukölln-Oberspree e.V. Herr Harry Jablonka
als stellvertretendes Mitglied
Herrn Mathias Düring Götzstr. 56 12099 Berlin, der als Sozialarbeiter beim Diakonischen Werk Neukölln-Oberspree e.V. tätig ist.
Begründung: Die Nachwahl ist erforderlich, weil das bisherige stellvertretende Mitglied, Herr Harry Jablonka, verstorben ist.
Gesetzliche Grundlage: § 35 Allgemeines Zuständigkeitsgesetz vom 02.10.1958
Gesetz über die Zuständigkeiten in der allgemeinen Berliner Verwaltung (Allgemeines Zuständigkeitsgesetz - AZG) vom 02.10.1958. § 35 Beirat in Sozialhilfeangelegenheiten
(1) Zur Mitwirkung im Widerspruchsverfahren in Sozialangelegenheiten wird für jeden Bezirk ein Beirat gebildet. (2) Will die Bezirksverwaltung einem Widerspruch gegen die Ablehnung der Sozialhilfe oder gegen die Festsetzung ihrer Art und Höhe nicht abhelfen, so hat sie den Beirat zu hören. (3) Der Beirat besteht aus a) drei Bezirksverordneten; b) einem Vertreter der Gewerkschaften; c) drei Vertretern von Vereinigungen, die Hilfebedürftige betreuen. (4) Die Mitglieder werden von der Bezirksverordnetenversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt (5) Das zuständige Mitglied des Bezirksamtes leitet die Verhandlungen des Beirates.
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