Drucksache - 1805/XVIII  

 
 
Betreff: Nachwahl eines Mitgliedes des Beirates in Sozialhilfeangelegenheiten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BA/SozWohnUmBA/SozWohnUm
Verfasser:BzBm Buschkowksy/BzStR BügeBüge, Michael
Drucksache-Art:Vorlage zur WahlVorlage zur Wahl
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
23.03.2011 
45. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Vorlage zur Wahl

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wählt für den Beirat in Sozialhilfeangelegenheiten bei der Abteilung Soziales, Wohnen und Umwelt des Bezirksamtes Neukölln

 

              für das bisherige Mitglied

beim Diakonischen Werk Neukölln-Oberspree e.V.

Herr Harry Jablonka

 

als stellvertretendes Mitglied

 

Herrn Mathias Düring

Götzstr. 56

12099 Berlin,

der als Sozialarbeiter beim Diakonischen Werk Neukölln-Oberspree e.V. tätig ist.

 

Begründung:

Die Nachwahl ist erforderlich, weil das bisherige stellvertretende Mitglied, Herr Harry Jablonka, verstorben ist.

 

Gesetzliche Grundlage:

§ 35 Allgemeines Zuständigkeitsgesetz vom 02.10.1958

 

Gesetz über die Zuständigkeiten in der allgemeinen Berliner Verwaltung (Allgemeines Zuständigkeitsgesetz - AZG) vom 02.10.1958.

§ 35

Beirat in Sozialhilfeangelegenheiten

 

(1)  Zur Mitwirkung im Widerspruchsverfahren in Sozialangelegenheiten wird für jeden Bezirk ein  Beirat gebildet.

(2)  Will die Bezirksverwaltung einem Widerspruch gegen die Ablehnung der Sozialhilfe oder gegen die Festsetzung ihrer Art und Höhe nicht abhelfen, so hat sie den Beirat zu hören.

(3)  Der Beirat besteht aus

              a) drei Bezirksverordneten;

b) einem Vertreter der Gewerkschaften;

c) drei Vertretern von Vereinigungen, die Hilfebedürftige betreuen.

(4)  Die Mitglieder werden von der Bezirksverordnetenversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt

(5)  Das zuständige Mitglied des Bezirksamtes leitet die Verhandlungen des Beirates.

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

BVV-Büro Neukölln

Zimmer: A 201

Verkehrsanbindungen

Postanschrift

Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin

Sprechzeiten

Montag bis Donnerstag
nach Vereinbarung

an Sitzungstagen des Ältestenrats
geschlossen

an Tagen der BVV-Sitzungen
geschlossen