Drucksache - 1504/XVIII  

 
 
Betreff: Nachteile durch Wohngeldbezug reduzieren
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LINKEBA/SozWohnUm
Verfasser:Dr. Stelz, SylviaBüge, Michael
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
30.06.2010 
38. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Sozialausschuss Entscheidung
12.04.2011 
50. öffentliche Sitzung des Sozialausschusses ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
25.05.2011 
46. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
16.11.2011 
2. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung - 2. Lesung
VzK - Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 25. Mai 2011 ist das Bezirksamt gebeten worden, sich beim Senat dafür einzusetzen, dass der Berechtigtenkreis für den „Berlin-Pass“ um die Personen erweitert wird, die infolge der Wohngeldnovelle aus dem Leistungsbezug nach SGB II bzw. SGB XII herausfallen und bei denen die Differenz zwischen dem Einkommen plus Wohngeld und der vorherigen Leistung nach SGB II bzw. SGB XII nicht größer ist als die Mehrkosten.

 

Der Senat von Berlin hat mit Beschluss der Vorlage zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets vom 05. April 2011 den Berechtigtenkreis für den „berlinpass“ auf die Kinder von Wohngeldempfängern und Kinderzuschlagsberechtigten ausgeweitet. Im Ergebnis der seinerzeit geführten ressortübergreifenden Abstimmungen wurde festgelegt, dass die Erweiterung für Berechtigte nach dem Wohngeldgesetz und § 6b BKGG sich ausschließlich auf den Personenkreis der für das Bildungs- und Teilhabepaket anspruchsberechtigten Kinder und Jugendlichen bezieht. Nach Auskunft der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales war eine darüber hinausgehende Ausweitung des Berechtigtenkreises für den „berlinpass“ in den Abstimmungen mit den übrigen Ressorts nicht mehrheitsfähig und ist somit nicht realisierbar.

 

Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss damit als erledigt an.

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

BVV-Büro Neukölln

Zimmer: A 201

Verkehrsanbindungen

Postanschrift

Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin

Sprechzeiten

Montag bis Donnerstag
nach Vereinbarung

an Sitzungstagen des Ältestenrats
geschlossen

an Tagen der BVV-Sitzungen
geschlossen