Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Drucksache - 0636/XIII
Nach Beschlussfassung der Bezirksverordnetenversammlung hat
die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung im Rahmen der Rechtskontrolle
Beanstandungen geäußert. Außerdem hat sich zwischenzeitlich die Rechtsgrundlage
geändert, sodass diese beiden Punkte zu einer zeitaufwändigen Wiederholung von
Verfahrensschritten bis zur endgültigen Festsetzung und Veröffentlichung als
Rechtsverordnung führen. Gleichzeitig sind die mit dem B-Plan zu befördernden
Bauvorhaben bereits realisiert worden, so dass keine zwingende prioritäre
Bearbeitung gegeben ist. Daraus ergibt sich die Schlussfolgerung, dass der damalige
Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung - Drs.-Nr. 636/XIII - seinen
vorrangigen Zweck zur Herstellung der Genehmigungsfähigkeit eines konkreten
Bauvorhabens erfüllt hat. Bei Weiterführung des Bebauungsplanverfahrens bedarf
es zu gegebener Zeit gemäß § 22 der Geschäftsordnung der BVV einer erneuten
Beschlussfassung. Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss als erledigt an. |
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