Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Drucksache - 0731/XVIII
Das Bezirksamt hat für das Grundstück Mohriner Allee 21 am
5. Juni 2008 eine Veränderungssperre als Rechtsverordnung erlassen, die
Verordnung wurde im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin am 26. Juni 2008
auf Seite 154 veröffentlicht. Auf der Grundlage der erlassenen Rechtsverordnung
wurde das beantragte, der Veränderungssperre zu Grunde liegende Vorhaben
(Entertainment-Center, bestehend aus vier Spielhallen sowie einer Bierbar)
versagt. Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der
Bezirksverordnetenversammlung vom 26.05.2008 über die Veränderungssperre
XIV-60/18 (Drucksache Nr. 731/XVIII) als erledigt an. |
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