Drucksache - 0731/XVIII  

 
 
Betreff: Veränderungssperre XIV-60/18 für das Grundstück Mohriner Allee 21 im Bezirk Neukölln, Ortsteil Britz, im Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes XIV-60 ("Mohriner Allee/Buckower Damm")
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BA/BauBA/Bau
Verfasser:BzBm Buschkowsky/BzStR BlesingBlesing, Thomas
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
28.05.2008 
17. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
24.09.2008 
20. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfassung
Veränderungssperre
VzK - Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt hat für das Grundstück Mohriner Allee 21 am 5. Juni 2008 eine Veränderungssperre als Rechtsverordnung erlassen, die Verordnung wurde im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin am 26. Juni 2008 auf Seite 154 veröffentlicht. Auf der Grundlage der erlassenen Rechtsverordnung wurde das beantragte, der Veränderungssperre zu Grunde liegende Vorhaben (Entertainment-Center, bestehend aus vier Spielhallen sowie einer Bierbar) versagt.

 

Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 26.05.2008 über die Veränderungssperre XIV-60/18 (Drucksache Nr. 731/XVIII) als erledigt an.

 

 
 

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