Drucksache - 0726/XVIII  

 
 
Betreff: Flagge zeigen für Tibet
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU/GrüneBA/FinWi
Verfasser:Liecke/WagnerBuschkowsky, Heinz
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
28.05.2008 
17. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
09.07.2008 
19. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
VzK - Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Bei der Tibet-Flagge handelt es sich um eine nicht hoheitliche Flagge. Nach § 5 der Beflaggungsverordnung können nicht hoheitliche Flaggen nur mit Zustimmung der Senatsverwaltung für Inneres und Sport gesetzt werden, soweit es sich nicht um einen bezirklichen Anlass handelt. Die Senatsverwaltung hat den Antrag des Bezirksamtes auf Zustimmung zur Hissung der Tibet-Flagge am 19. und 20. Juni 2008 aus übergeordneten politischen Erwägungen abgelehnt.

 

Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der BVV als erledigt an.

 
 

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