Drucksache - 0664/XVIII  

 
 
Betreff: Berliner Bezirke erhalten! - 200 Jahre kommunale Selbstverwaltung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUBA/FinWi
Verfasser:1. Liecke, Falko
2. Eichholz, Werner
Buschkowsky, Heinz
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
23.04.2008 
16. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Verwaltung und Gleichstellung Entscheidung
09.06.2008 
16. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung und Gleichstellung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
09.07.2008 
19. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
03.12.2008 
22. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung - 2. Lesung
VzK - Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt hat den Sprecherinnen und Sprechern der im Rat der Bürgermeister vertretenen Parteien die Anregung der BVV auf eine angemessene Würdigung des 200. Jahrestages der kommunalen Selbstverwaltung in Preußen übermittelt. Das Gremium ist übereingekommen, den Vorschlag der BVV nicht aufzugreifen.

 

Zur Begründung wurde darauf hingewiesen, dass sich mit den Bezirkskongressen eine Veranstaltungsform etabliert hat, die in regelmäßigen Abständen die Notwendigkeit der Beibehaltung der Berliner Bezirke sowohl im Innenverhältnis als auch in der Öffentlichkeit verdeutlicht. Mit den jeweiligen Arbeitsgruppen wird darüber hinaus ein wichtiger Beitrag zur Stärkung der Bezirke im Berliner Verfassungsgefüge geleistet. Insoweit wird der Bedarf einer Würdigung des unbestritten bemerkenswerten Jubiläums der kommunalen Selbstverwaltung nicht gesehen.

 

Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der BVV als erledigt an.

 

 
 

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