Drucksache - 0566/XVIII  

 
 
Betreff: Kleingartenkolonien planungsrechtlich sichern
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GrüneBA/Bau
Verfasser:Biele, JürgenBlesing, Thomas
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
23.01.2008 
13. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Naturschutz und Grünflächen Entscheidung
03.04.2008 
14. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Naturschutz und Grünflächen ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Stadtentwicklung Entscheidung
10.06.2008 
17. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
09.07.2008 
19. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
06.10.2010 
40. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung - 2. Lesung
VzK - Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung zielt darauf ab, die Planungssicherheit für Kleingartenanlagen zu eruieren. Voraussetzung sollte dabei allerdings die Einhaltung der Bestimmungen des Bundeskleingartengesetzes sein.

 

Zurzeit sind sechs Neuköllner Kleingartenanlagen über Bebauungspläne abgesichert. Wobei allerdings gesagt werden muss, dass die Vorgaben hieraus nicht immer eingehalten werden, in einem Fall (KGA Braunschweiger Ufer) ist es sogar zu einer verstärkten Überbauung gekommen. Alle anderen 80 nur über FNP abgesicherte oder nicht abgesicherte Kleingartenkolonien wären genauestens zu überprüfen. Schon jetzt kann ausgesagt werden, dass derzeit in fast allen Anlagen Verfahren zur ungenehmigten Nutzung bzw. über Anbauten geführt werden. Es ist davon auszugehen, dass insbesondere die älteren Anlagen - wie z. B. Martha Baer, Ideal III, Marienfelder Weg und Goldregen - nicht in vollem Umfang den Vorgaben des Bundeskleingartengesetzes entsprechen. Erschwerend kommt hinzu, dass Forderungen des Naturschutz- und Grünflächenamtes nach Beendigung vertragswidriger Nutzungen nur sehr zögerlich umsetzt werden. Dagegen gibt es neuere Kolonien wie die Anlagen Steingrube/ Weimars Ruh oder Buckower Feldmark die zu keinerlei bzw. nur zu geringfügigen Beanstandungen führen.

 

Nach einvernehmlicher Vereinbarung ist es bislang im Bezirk so gehandhabt worden, dass Kleingartenkolonien, die ihre Anlage dauerhaft sichern möchten, entsprechend beraten werden und für die Aufstellung des Bebauungsplanes eine entsprechende Kostenbeteiligung zusichern müssten. Voraussetzung ist hier also auch der Wille der gesamten Kolonie bzw. des Kolonievorstandes aber auch des Bezirksverbandes, sich für dieses Ziel einzusetzen.

 

Es macht an dieser Stelle keinen Sinn, eine Aufstellung in mühevoller Kleinstarbeit zu erstellen, die dann letztlich nicht umgesetzt wird bzw. aus der sich auch ein erneuter Handlungszwang für das Naturschutz- und Grünflächenamt ergibt.

 

Fest steht bislang nur, dass die Kolonien Alpental, Freie Stunde, Freiheit, Harztal-Wilde Rose, Petersbaude, Steingrube - Weimars Ruh, Steinreich, Treseburg, Weidental und Wilhelmsruh sowie Teilflächen der Kolonien Kühler Grund und Odertal eine Schutzfristverlängerung bis 2020 erhalten haben. Für die Kleingartenanlagen Einigkeit, Friedenstal, NCR, Pappelheim, Rübezahl und Zur Elf  sowie eine Teilfläche von Kühler Grund wurde die Schutzfrist bis 2014 verlängert.

 

Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss damit als erledigt an.

 

 
 

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