Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Drucksache - 1649/XVII
Das Bezirksamt hat sich an den Senat
gewandt und sich dafür eingesetzt, dass auf den unter www.berlin.de/mauer
veröffentlichten Internetseiten über die Berliner Mauer nicht nur die baulichen
Überreste und die stadträumliche Bedeutung der Grenzanlagen zwischen den
Bezirken Treptow und Neukölln, sondern auch die Opfer des Grenzregimes
ausreichend dargestellt werden. Der Chef der Senatskanzlei, Herr Staatssekretär
Schmitz, ist hierauf wie folgt eingegangen. “Ich danke Ihnen für Ihre
Anregungen zur Darstellung des Mauerthemas auf unseren Internetseiten unter
www.berlin.de. Unsere Informationen zur Mauer sind darauf angelegt, ständig
ergänzt und ausgebaut zu werden. Insofern sind Ihre Hinweise sehr hilfreich.
Ein Teil davon ist bereits beauftragt, so z. B. die Aufnahme der Gedenksäule zu
Chris Allerdings möchte ich darauf
hinweisen, dass unser Informationsangebot zur Mauer von vornherein als Portal
konzipiert ist. Das heißt, dass es einen zentralen Zugang zu Informationen über
die Mauer herstellt, ohne diese notwendigerweise selbst vollständig enthalten
zu müssen. Zur Veranschaulichung habe ich Ihnen in der Anlage die Seite aus
unserem Mauerportal beigelegt, über die der Nutzer zu den für das Mauerthema
relevanten Dokumentationszentren und Museen geführt wird. Dort kann er dann
alle gewünschten Informationen – auch zur Opferproblematik –
detailliert und aus authentischer Quelle nachlesen. Auch entspricht es dem Konzept
dieser Seiten, menschliche Schicksale an den Ort ihres Geschehen anzuknüpfen,
weil wir meinen, dass die Verbindung mit dem konkreten Ort geeignet ist, diese
Ereignisse auch nach langer Zeit und auch für Menschen, die die Mauer selbst
nicht mehr erlebt haben, noch erfahrbar zu machen. So erhält der Nutzer Informationen
zu Einzelschicksalen auch aus den Informationsangeboten unter
“Grenzübergänge”, “Gedenkstätten” und “weitere
wichtige Orte”. Eine allgemeine Würdigung des Grenzregimes findet er auch
unter dem Punkt “Zahlen und Fakten”. Ich hoffe, dass ich mit diesen
Hinweisen zu Ihrer Aufklärung beitragen konnte, und wäre Ihnen dankbar, wenn
Sie den Inhalt dieses Schreibens Ihrer Bezirksverordnetenversammlung zur
Kenntnis geben könnten.” Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der BVV als
erledigt an |
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