Drucksache - 0006/XVIII  

 
 
Betreff: Anzahl der Mitglieder im Ältestenrat der BVV Neukölln von Berlin
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Vorsteher/inVorsteher/in
Verfasser:Hannelore SchlottmannSchlottmann, Hannelore
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
26.10.2006 
1. (konstituierende) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfassung

Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln bildet gemäß § 9 Abs

Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln bildet gemäß § 9 Abs. 1 Bezirksverwaltungsgesetz in Verbindung mit § 12 Abs. 1 ihrer Geschäftsordnung einen Ältestenrat. Die Zahl der Mitglieder im Ältestenrat wird auf insgesamt neun festgesetzt und besteht aus

 

                        dem Vorsteher,

                        dem stellvertretenden Vorsteher,

                        dem Fraktionsvorsitzenden der SPD,

                        dem Fraktionsvorsitzenden der CDU,

                        dem/der Fraktionsvorsitzenden der Grünen,

                        dem Fraktionsvorsitzenden der FDP,

                        dem Fraktionsvorsitzenden der Grauen,

                        der Fraktionsvorsitzenden der Linke.PDS

 

                        sowie zusätzlich

 

                        einem Mitglied der Fraktion der SPD.

 

 

 

 
 

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