Auszug - Information/Bericht des Sportamtes über die neue SPAN vom 1. März 2010  

 
 
23. öffentliche Sitzung des Sportausschusses
TOP: Ö 3
Gremium: Sportausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 08.09.2010 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:25 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: SG Neukölln/Sportbad Britz
Ort: Kleiberweg 3, 12359 Berlin
 
Beschluss

Die Arbeitsgruppe Neufassung der SPAN unter Leitung der Senatssportverwaltung trat das erste Mal im Jahr 2008 zusammen und arbeitete an den Änderungen bis 2009

Die Arbeitsgruppe Neufassung der SPAN unter Leitung der Senatssportverwaltung trat das erste Mal im Jahr 2008 zusammen und arbeitete an den Änderungen bis 2009. Im Jahr 2010 erfolgte die Zustimmung der Senatsverwaltungen für Finanzen und Bildung, Wissenschaft und Forschung. Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen hat abschließend auf die Umsetzung der sprachlichen Gleichbehandlung bestanden, so musste nachgebessert werden: Aus „Nutzer“ wurde „Nutzende“. Allgemein bleibt festzuhalten, dass die novellierte SPAN bis zum 29.02.2020 gültig sein wird. Tageseinrichtungen des Landes Berlin und auch die Kitas der freien Träger können auf der Grundlage des Sportförderungsgesetzes die öffentlichen Sportanlagen nunmehr entgeltfrei nutzen. Zudem wurde neben dem studienbezogenen Lehrbetrieb der Hochschulen auch der nicht unmittelbar zum Studium gehörende Hochschulsport für Hochschulangehörige weiterhin entgeltfrei gesichert. Darüber hinaus soll künftig darauf hingewirkt werden, dass die Sportanlagen auch geschlechterspezifisch und geschlechtergerecht vergeben werden, was sich in der Praxis allerdings als problematisch darstellen dürfte, weil die Sportämter lediglich die Rahmenbedingungen für die Sportvereine schaffen können, für die Verwaltung jedoch auf Grund der Vereinsautonomie keine Möglichkeit der Einflussnahme auf deren Angebote besteht. Die Neufassung der SPAN soll für alle Beteiligten zu mehr Rechtssicherheit führen. Hierfür sorgen unter anderem die Vorschriften in Bezug auf den Geltungsbereich, auf Haftungsregelungen, auf die Erhebung von Entgelt für Vereins- und öffentliche Gaststätten und auf die vertraglich zu regelnden rechtlich relevanten Fragen im Falle der Errichtung von Baulichkeiten durch förderungswürdige Sportorganisationen. Aus bezirklicher Sicht sind mit der Novellierung der SPAN zwar nicht alle Wünsche umgesetzt worden, im Allgemeinen sind die Änderungen aber bis auf wenige Ausnahmen nachvollziehbar und umsetzbar. Den Mitgliedern des Sportausschusses wird je ein Exemplar der neuen SPAN ausgehändigt. Die wichtigen Änderungen werden im Einzelnen in chronologischer Reihenfolge näher erläutert und bei Bedarf besprochen.

 

Abschließend werden die Neuerungen in der Haus- und Nutzungsordnung für die öffentlichen Sportanlagen erläutert. Einerseits fließen hier direkt die veränderten Haftungsregelungen ebenso wie die neuen gesetzlichen Regelungen des Nichtraucherschutzes ein. Auf der anderen Seite besteht mit dem Verbot des Tragens oder Mitführens rechtsextremer Symbole und Kleidungsstücke ein praktisches Problem. Sollte hierzu kein überbezirklicher Leitfaden von der Senatsverwaltung vorgegeben werden, wäre eine berlinweit einheitliche Umsetzung dieser Bestimmung nahezu unmöglich. Da die Senatsverwaltung diesen Gedanken bereits aus der Runde der Sportamtsleiter aufgegriffen hat, bleibt hier vorerst die Aktivität der Senatsverwaltung für Inneres und Sport abzuwarten. Bei Bedarf bietet der Sportausschuss als Gremium seine Mithilfe und Unterstützung an.

 

Nachfragen bestehen nicht.


 
 

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