Auszug - Entscheidungsrecht des Jugendhilfeausschusses  

 
 
47. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 7
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 17.06.2010 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 20:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Pädagogisch betreuter Abenteuerspielplatz, Elterntreff
Ort: Wildhüterweg 2, 12353 Berlin
 
Beschluss

Frau BzStR Vonnekold erläutert zunächst die Hintergründe des Antrages

Frau BzStR Vonnekold erläutert zunächst die Hintergründe des Antrages. Die Entsperrung der Finanzmittel seien die Voraussetzung, um die laufenden Projekte fortführen zu können. Wenn das Bezirksamt (BA) die vorsorglich zurückgehaltenen Mittel nicht bis zum 30. Juni freigebe, dann müssten viele Projekte gekündigt werden. Frau BzStR Vonnekold erklärt, dass das BA sie aufgefordert habe, eine vorsorgliche Kündigung auszusprechen. Dies würde aus rechtlichen Gründen zunächst die Freien Trägern betreffen. Das Jugendamt ist an die Beschlüsse des BA gebunden. Die Mehrheit der Mitglieder des BA sieht eine weitere Entsperrung von Mitteln (max. 1 Mio. Euro) frühestens Anfang Juli als möglich an, weil erst dann die Ausgaben für den Monat Juni vorliegen. Frau BzStR Vonnekold führt dagegen aus, dass die Ausgabenentwicklung des Jugendamtes, insbesondere die HzE-Kosten (Hilfen zur Erziehung) seit einigen Monaten rückläufig ist, die Sparbemühungen also Wirkung zeigen. Daher sei es absolut gerechtfertigt, die gesperrten Mittel noch vor Ende Juni freizugeben, dadurch könnten Kündigungen bei den Projekten vermieden werden. Die Verträge mit den Trägern der Jugendarbeit sind vierteljährlich zum Quartalsende kündbar, deshalb müssten die Mittel nicht nur für die nächsten Monate, sondern bis zum Jahresende im Haushalt der Abteilung Jugend verfügbar sein. Dies ist ohne eine rechtzeitige weitere Mittelentsperrung nicht der Fall. Würden Kündigungen notwendig, dann müssten diese zum 30. Juni erfolgen, um zum 30. September wirksam werden zu können. Anhand zweier Grafiken erläutert Frau BzStR Vonnekold die unterschiedliche Einschätzung der Ausgabenentwicklung der HzE-Kosten durch den Steuerungsdienst des Bezirksamtes einerseits und die Controllingfachleute der Abteilung Jugend andererseits.

 

Der Hauptgrund für die unterschiedliche Sichtweise liegt darin, dass der Steuerungsdienst den starken Anstieg der Kosten im vergangenen Jahr hochrechnet und dadurch die positive Entwicklung der vergangenen Monate nicht angemessen berücksichtigt. Dies würde spätestens bei den Zahlen für den Monat Juni deutlich werden, sei aber jetzt schon absehbar. Außerdem geht der Steuerungsdienst ausschließlich von Buchungsdaten aus, die aber mit den realen Ausgaben der Abteilung für die ersten Monate des Jahres nicht das Geringste zu tun haben. Anfänglich angeblich sehr geringe Ausgaben und dann ein einmaliger starker Anstieg der Kosten im März ist lediglich auf eine Umstellung des Buchungsverfahren zurückzuführen, durch die Ausgaben für Januar und Februar 2010 erst ab Ende Februar verbucht werden konnten, sodass sie buchungstechnisch zum größten Teil erst im März auftauchen.

 

Frau Finger fasst die Situation noch einmal zusammen: Kündigungen der Projekte werden notwendig, wenn die Entsperrungen nicht bis zum 30. Juni erfolgen. Einsparmöglichkeiten an anderer Stelle des Haushaltes der Abteilung Jugend bestehen nach Aussagen von Frau BzStR Vonnekold nicht.

 

Die anschließende Diskussion ist sehr lebhaft. Herr Lemming sieht ein „politisches Ränkespiel“, bei dem die Jugendstadträtin „kaltgestellt werden“ solle. Er bittet, der vorliegenden Beschlussvorlage nicht zuzustimmen. Frau Heinemann schließt sich dieser Aufforderung an. Sie weist darauf hin, dass der gesamte Präventionsbereich zur Disposition gestellt werde. Politische Ränkespiele seien abzulehnen. Herr Ahrens fragt nach der Größenordnung der Einsparungen. Er verweist darauf, dass Leistungen, die gesetzlich gebunden sind, nicht gekürzt werden können.

 

Frau BzStR Vonnekold rechnet mit einem Einsparpotential durch die Kündigung der Verträge von 233.000 Euro. Wenn man aber alle Kosten, die trotz Kündigung entstehen, abrechnet, bleiben ca. 100.000 Euro an effektiven Einsparungen. Sie äußert ihr Verständnis dafür, wenn die Mitglieder des JHA ihre Beschlussvorlage „mit eindrucksvoller Mehrheit“ ablehnen würden. Frau BzStR Vonnekold verweist darauf, dass Neukölln zu den drei am schlechtesten mit Jugendförderungsmittel ausgestatteten Berliner Bezirken gehört.

 

Frau Schwarzer fordert, keine Jugendeinrichtungen zu schließen. Als Mitglied der BVV und des Hauptausschusses sieht sie aber ihre Verantwortung für eine Haushaltsdifferenz von 4 Mio. Euro. Es gebe zwei verschiedene Trends: „Ich weiß nicht, was ich glauben soll“. Die Abteilung Jugend habe den „Warnschuss nicht gehört“. Sie wünscht dem Jugendamt alles Gute und viel Erfolg. Obwohl sie ansonsten keine Freundin von Enthaltungen sei, werde sie sich der Stimme enthalten, da sie sich an die Haushaltsbeschlüsse der BVV gebunden fühle.

 

Frau BzStR Vonnekold betont noch einmal, dass die HzE-Kosten „extrem ernst“ genommen werden. Die Jugendförderung dafür aber in „Geiselhaft“ zu nehmen halte sie für nicht zielführend.

 

Frau Dr. Gallus-Jetter fragt nach einer möglichen Befangenheit, wenn Mitglieder des JHA gleichzeitig bei Trägern angestellt sind, die von Konsequenzen eines Beschlusses betroffen sind. Herr Ahrens (AWO) und Herr Lemming (Diakonisches Werk) erklären dazu, dass sie nicht befangen seien, da die Fragestellung allgemein sei.

 

Frau Finger stellt die Beschlussvorlage zur Abstimmung:

 

Die Abteilung Jugend wird aufgefordert, entsprechend der Beschlussfassung des Bezirksamts Neukölln, vorsorgliche Kündigungen bei den Freien Trägern im Bereich der Jugendförderung für das letzte Quartal des Jahres 2010 auszusprechen, da eine rechtzeitige Entsperrung der zur Erfüllung der Verträge notwendigen Haushaltsmittel derzeit nicht gesichert ist. Bei den Kündigungen ist auf die Vorläufigkeit hinzuweisen und eine endgültige Mitteilung für Mitte Juli anzukündigen.

 

Die Beschlussvorlage wird mit 12 Gegenstimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.

 

Frau Finger schlägt vor, einen Beschluss zu fassen, in dem Kriterien für eine mögliche Kündigung von Trägern genannt werden. Frau Heinemann lehnt eine solche Diskussion ab und fordert eine politische Debatte. Herr Lemming hält es für notwendig, zunächst die Grundsätze der präventiven Arbeit zu diskutieren. Herr Ahrens weist darauf hin, dass eine solche Zielrichtung davon ausgehe, dass Einsparungen möglich seien, das sei aber nicht der Fall. Frau Finger verzichtet auf Grund dieser heftigen Einwände auf den Antrag.

 

Herr Rühlmann wirft dem Senat von Berlin eine verfehlte Jugendpolitik vor. Man könne sparen wo man wolle, aber nicht im Jugendbereich.

 

Frau Knörr bemängelt, dass es kaum neue Aspekte in der Debatte gebe.

 

Frau Pohl möchte von Jugendstadträtin Vonnekold wissen, wie es nun weitergehe. Frau BzStR Vonnekold wird zunächst das BA über den Beschluss informieren. Eine Präventionsdebatte sei gut, bringt aber keine Kostenersparnis.

 

Herr Lemming und Herr Ahrens werden nach der Sommerpause einen Antrag zur Prävention im Jugendbereich formulieren. Frau Thurley, Leiterin der Fachlichen Steuerung im Jugendamt, verweist auf die bereits bestehenden Leitlinien für Jugendarbeit .

 


 
 

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