Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Auszug - Voreinander abbiegen in der Stubenrauchstraße
Der
Antrag ist selbsterklärend und die Verwaltung nimmt hierzu gleich Stellung.
Eine Schwierigkeit stellen an dieser Stelle die Gleise der MNE dar, weshalb
eine wie auch immer geartete Fahrbahnmarkierung
kaum möglich ist. Das voreinander Abbiegen ist außerdem als Regelwerk in der
STVO so festgeschrieben, deshalb gibt es kein amtliches Verkehrszeichen, was
angeordnet werden könnte. Da es sich um eine VLB-Straße handelt, kann der
Bezirk hier nicht einfach eigenmächtig handeln. Der
Antrag wird von Herrn Scharmberg bis zu einem Gespräch mit der VLB
zurückgestellt. |
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